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Kanton Wallis: Wolfspräsenz – Antrag auf Ausnahmeregelung des Bundes

20.05.2022 |  Von  |  Schweiz, Wallis

Die Zahl der Wölfe im Wallis nimmt exponentiell zu. Seit der Rückkehr des Grossraubtiers im Jahr 1995 wurden auf dem Kantonsgebiet 114 Wölfe identifiziert.

Vor fünf Jahren betrug diese Anzahl noch 39. Als Antwort auf die Herausforderungen, welche die grosse Zunahme der Wolfspopulation mit sich bringt und dem damit verbundenen Druck auf die Berglandwirtschaft, baut der Staat Wallis nun seine Unterstützung für die Tierhalter aus und stellt zusätzlich eine Million Franken für den Herdenschutz zur Verfügung.

Der Kanton erwartet vom Bund eine rasche Anpassung des geltenden rechtlichen Rahmens, da dieser dem exponentiellen Wachstum der Wolfspopulation nicht mehr entspricht. Angesichts der Dringlichkeit der Situation muss der Kanton ausnahmsweise die Möglichkeit erhalten, die Überpopulation der Wölfe zu regulieren.

Seit der Rückkehr des Grossraubtiers im Jahr 1995 wurden auf dem Kantonsgebiet 114 Wölfe identifiziert. Im Kanton sind vier Rudel nachgewiesen. Aufgrund dieser Zahlen sowie verschiedener Beobachtungsmeldungen, wird der heutige Wolfsbestand auf 50 bis 70 Tiere geschätzt. Seit 2018 hat sich die Zahl der Wölfe im Kanton damit mehr als verdoppelt. Dieses schnelle Wachstum der Wolfspopulation sowie die Einrichtung von Schutzmassnahmen haben einen direkten Einfluss auf die Risszahlen der Nutztiere. So wurden 2021 336 Nutztiere vom Wolf getötet, während es 2020 noch 302 und 2019 205 waren. Allein seit Jahresbeginn kamen bereits 84 Nutztiere durch Wolfsangriffe zu Schaden.

Angesichts der raschen Entwicklung der Wolfspopulationen hat der Staat Wallis die für den Herdenschutz zur Verfügung stehenden Mittel und der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene als nicht ausreichend eingeschätzt. Der Staatsrat schrieb im vergangenen Jahr an den Bundesrat und forderte eine umfangreichere finanzielle Unterstützung für den Herdenschutz und eine Lockerung der aktuellen Regelung, die es nur selten ermöglicht, die Probleme der Züchter vor Ort innerhalb angemessener Fristen zu lösen. Im Bereich des Herdenschutzes wurde der Staatsrat erhört, da der Bund für die Sömmerungssaison 2022 zusätzliche 5,7 Millionen Franken zur Verfügung gestellt hat.

Was die Regulierung des Grossraubtiers betrifft, erwartet der Kanton jedoch noch mehr Handlungsspielraum. Aktuell kann der Kanton eine Abschussbewilligung für einen einzelnen Wolf erteilen, wenn dieser zehn Nutztiere aus einer geschützten oder ungeschützten Situation gerissen hat. Bei Rudeln kann der Kanton den Abschluss nach zehn Rissen aus einer geschützten oder ungeschützten Situation freigeben, wenn das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung dazu abgegeben hat. Derzeit sind die vom Wolf im Kanton verursachten Schäden nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund hat der Staatsrat diese Woche ein weiteres Schreiben an den Bundesrat verfasst, damit dieser eine Notverordnung erlässt, die es dem Kanton ermöglicht, während sechs Monaten in Koordination mit dem Bundesamt für Umwelt die Überpopulation der Wölfe zu regulieren. Der Kanton fordert zudem eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowie eine Entschädigung der Züchter für alle Tiere, die nach einem nachgewiesenen Wolfsangriff nicht wiedergefunden werden, abzüglich der natürlichen Verluste.

Schliesslich muss die Revision des Jagdgesetzes (JSG) so schnell wie möglich durchgeführt werden, um insbesondere eine präventive Regulierung des Wolfs zu ermöglichen, ohne auf grosse Schäden an Nutztieren warten zu müssen.

Im Wallis gibt es aktuell über 150 Alpen, die im Sommer von Schafhaltern bewirtschaftet werden. Die Aufrechterhaltung dieser Weidewirtschaft ist insbesondere aus Sicht der Landschaftspflege, der Erhaltung einheimischer Rassen und der Förderung der Biodiversität von grundlegender Bedeutung. Während des Winters 2021/2022 hat der Staat Wallis nun Kriterien ausgearbeitet, die eine kantonale Einstufung in schützbare und nicht schützbare Alpen ermöglicht. Die Kriterien zur Festlegung der Massnahmen orientieren sich dabei an den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und wurden wo nötig an die kantonalen Gegebenheiten angepasst. Unter anderem werden die Herdengrösse, die Zugänglichkeit der Alpe, der Ertrag, die Behirtung oder die Präsenz von Schutzhunden als Kriterien hinzugezogen. Die Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls berücksichtigt. Ziel dieser Politik ist es, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsbetriebe zu erreichen und zu erhalten, insbesondere was deren Rentabilität und Umwelt angeht. In Zusammenarbeit mit den Alpbewirtschaftern hat die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) anschliessend festgelegt, welche Schutzmassnahmen auf den schützbaren Alpen umzusetzen sind. So wurden die Schutzprotokolle für alle Alpen des Kantons auf den neusten Stand gebracht.

Als Antwort auf den wachsenden Druck vonseiten der Grossraubtiere auf die Berglandwirtschaft hat der Grosse Rat einer Zusatzfinanzierung von einer Million Franken für den Herdenschutz zugestimmt. Von diesem Betrag gehen auf Beschluss des Staatsrates 750’000 Franken in Schutzmassnahmen auf den Alpen, darunter auch für jene, die als nicht schützbar eingestuft werden. Zu den Herdenschutzmassnahmen, für die man Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hat, gehören unter anderem die Behirtung der Alp, der Einsatz von Schutzhunden, das Anbringen von Zäunen, das Einrichten von Nachtpferchen oder in Ausnahmefällen auch der Einsatz von Eseln. Mit weiteren 150’000 Franken werden Projekte in Zusammenhang mit dem Herdenschutz unterstützt, so wie die Aufzucht von Herdenschutzhunden oder die Unterstützung durch Privatpersonen oder Freiwillige. Die verbleibenden 100’000 Franken dienen dazu, die Personalkosten für den Ausbau des Beratungsangebots in Sachen Herdenschutz zugunsten der Landwirte zu decken.

 

Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Kanton Wallis

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