Kanton St.Gallen: Waldbrandgefahr steigt – reduzierte Wasserentnahme
Das Kantonsforstamt hebt die Waldbrandgefahr in Teilen des Kantons auf die Stufe 4 „Grosse Waldbrandgefahr“. Die Bevölkerung wird gebeten, keine Feuer in der freien Natur zu entfachen. Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie das Wasserentnahmeverbot aus kleineren Oberflächengewässern ab morgen Freitag, 22. Juli bis auf Weiteres ein.
Die hohen Wassertemperaturen machen zudem Notabfischungen nötig. Informationen finden sich auf www.sg.ch/trockenheit.
Innerhalb des Kantons zeigt sich die Situation in Bezug auf die Waldbrandgefahr sehr unterschiedlich: In den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und im Rheintal ist die Trockenheit im Wald gross. Deshalb gilt dort ab heute Mittag die Waldbrandgefahrenstufe 4 („Grosse Waldbrandgefahr“). In den übrigen Regionen bleibt die Waldbrandgefahr noch auf der Stufe 3 („Erhebliche Waldbrandgefahr“). Wegen den grossen Unterschieden und weil der Kanton nur ein kantonsweites Feuerverbot aussprechen kann, sieht er vorerst von einem kantonal gültigen Feuerverbot ab.
Trotzdem mahnen die Fachleute zur Vorsicht. Vor allem in den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und Rheintal gilt:
- Keine Feuer in der freien Natur entfachen!
- Besonders bei starkem Wind ist die Gefahr gross, dass ein Funke einen Brand auslösen kann.
- Nur fest eingerichtete Feuerstellen und diese nur mit aller Vorsicht benutzen!
Ob ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe oder gar ein absolutes Feuerverbot mit Blick auf den 1. August nötig wird, entscheidet der Kanton am kommenden Dienstag, 26. Juli 2022.
Oberflächengewässer schützen
Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie ab morgen Freitag, 22. Juli 2022 mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ein. Dazu gehören alle Fliessgewässer und stehende Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen. Bewilligungsfreie Wasserentnahmen bis zu 50 Liter pro Minute (Gemeingebrauch) sind ab sofort untersagt. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt.
Weiterhin Wasser bezogen werden darf aus diesen Gewässern:
- Bodensee
- Zürich-Obersee
- Walensee
- Alpenrhein
- Rheintaler Binnenkanal
- Werdenberger Binnenkanal
- Saarkanal ab Sargans
- Seez ab Plons
- Linthkanal
- Sitter ab St. Gallen-Sittertal
Für den Vollzug der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.
Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
Je nach Entwicklung müssen in den nächsten Tagen auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen werden schriftlich informiert.
Der aktuelle Stand der Trockenheit und Waldbrandgefahr ist auf www.sg.ch/trockenheit abgebildet. Dort finden sich gebietsbezogene Empfehlungen und Massnahmen sowie fachspezifische Ansprechstellen.
Notabfischungen nötig
Die Fische und generell die aquatischen Lebewesen sind von der aktuellen Hitzeperiode speziell betroffen. Vor allem die Bachforelle und die national gefährdeten Äschen sind auf eher kühles und sauerstoffreiches Wasser angewiesen. Ab 20 Grad sind sie zunehmend gestresst, Temperaturen ab 25 Grad sind für diese Arten sehr kritisch und führen zum Tod durch Sauerstoffmangel und physiologischen Stress. Sofern die Fische die Gelegenheit haben, suchen sie innerhalb des Gewässers beschattete und kühlere Nebenbäche oder ruhige tiefe Kolke auf.
Aktuell sind vor allem zwei Hauptgewässereinzugsgebiete problematisch: Im Rheintal haben die häufig monotonen und wenig beschatteten Bäche vielerorts die kritische Marke von 25 Grad überschritten. Im Einzugsgebiet der Thur und vor allem im Neckertal wiederum sind die Wasserstände sehr tief. Deshalb erwärmt sich das Wasser dort schneller. Das macht punktuelle Notabfischungen, Evakuierungen und Umsiedlungen der Fische in grössere Flüsse notwendig.
Die Notabfischungen erfolgen durch die kantonale Fischereiaufsicht. Sie werden teilweise von lokalen Fischereivereinen unterstützt. Notabfischungen stellen eine Belastung für die bereits stark gestressten Fische dar. Zunehmend problematisch wird es vor allem im Einzugsgebiet der Thur, weil dort auch die grösseren Gewässer wie Thur, Necker oder Sitter bereits Temperaturen im Bereich von um oder sogar über 25 Grad aufweisen. Eine Umsiedelung ist dann auch nicht mehr möglich und sinnvoll.
Quelle: Kanton St.Gallen
Bildquelle: Kanton St.Gallen
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