Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR und Möglichkeit der Bestandeserhöhung

An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung des Einsatzes der Armee zugunsten der multinationalen Kosovo Force (KFOR) der Nato um drei Jahre verabschiedet.

Der Bundesrat möchte zudem die Möglichkeit haben, den Kontingentsbestand während der Laufzeit des Mandats um maximal 30 Armeeangehörige zu erhöhen, damit die Armee in der Lage ist, auf allfällige zusätzliche Bedürfnisse der KFOR eingehen zu können. Die Zusatzkosten für die Erhöhung des Maximalbestands würden durch das Budget des VBS gedeckt. Dieser bewaffnete Einsatz muss nun, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst, vom Parlament genehmigt werden.

Seit Oktober 1999 beteiligt sich die Schweizer Armee mit der Swisscoy – für Swiss Company – an der internationalen friedensfördernden Mission Kosovo Force (KFOR) der Nato in Kosovo. Der Maximalbestand der Swisscoy beträgt 195 Armeeangehörige, die sich freiwillig an der Mission beteiligen. Grundlage für den Einsatz der KFOR ist die Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Juni 2020 verlängerte das Parlament das Mandat bis zum 31. Dezember 2023.

Risiko einer Verschlechterung der Lage im Zuge des Krieges in der Ukraine

Gegenwärtig ist die Situation zwar stabil, jedoch nach wie vor durch Volatilität gekennzeichnet. Nach Ansicht der Nato ist der Einsatz der KFOR daher fortzuführen, solange sich die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo nicht normalisiert haben. Zudem geht die russische Militäraggression gegen die Ukraine mit erhöhten Sicherheitsrisiken in Europa, einschliesslich der Westbalkanstaaten, einher. Vor diesem Hintergrund bleibt die KFOR als militärische Garantin eines sicheren Umfelds notwendig, das der Entwicklung Kosovos und der Stabilität der ganzen Region förderlich ist.

Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR und Möglichkeit der Bestandeserhöhung während der Laufzeit des Mandats

Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament, die Schweizer Beteiligung an der KFOR bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Er möchte zudem die Möglichkeit haben, den Maximalbestand während der Laufzeit des Mandats um höchstens 30 Armeeangehörige zu erhöhen, damit die Schweizer Armee in der Lage ist, auf allfällige zusätzliche Bedürfnisse der KFOR eingehen zu können. Im Rahmen des aktuellen durch das Parlament erteilten Mandats kann der Bestand der Swisscoy nur vorübergehend aufgestockt werden, um Bedürfnisse des Kontingents in den Bereichen Logistik und Instandhaltung erfüllen zu können. Im Falle einer erhöhten Bedrohung für die Swisscoy kann das Kontingent auch zum Schutz von dessen Angehörigen kurzfristig verstärkt werden. Der Einsatz muss nun, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst, vom Parlament genehmigt werden. Die Zusatzkosten für die Erhöhung des Maximalbestands würden durch das Budget des VBS gedeckt.

Die Schweiz hat ein direktes Interesse an Frieden und Stabilität in Kosovo und der ganzen Region. Ihr Beitrag ist umso wichtiger, als die Schweiz eine Prüfung der Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Nato erwägt, wie vom Bundesrat in seinem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 dargelegt. Aufgrund der gegenwärtigen Verschlechterung der Lage im Osten Europas könnten sich die Nato-Mitglieder veranlasst sehen, ihr Engagement in dieser Region zu erhöhen und ihre Leistungen im Rahmen der KFOR zu reduzieren. In einer solchen Situation könnte die Schweiz, für die ein militärischer Einsatz im Osten nicht möglich ist, in die Lage kommen, ihre Beteiligung im Rahmen der KFOR verstärken zu müssen. In einer Zeit, in der sich die Nato und die europäischen Staaten für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der russischen Militäraggression gegen die Ukraine einsetzen, beweist die Schweiz so, dass sie ihren Teil der Verantwortung wahrnimmt, indem sie ihren Beitrag zum Erhalt der Stabilität und der Entwicklung dieser Region leistet, zu der sie enge Verbindungen hat.

Jeweils per 31. Dezember legt das VBS zuhanden der Aussenpolitischen und der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte jährlich einen Zwischenbericht über den Swisscoy-Einsatz vor.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Joseph BK – shutterstock.com

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