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Kanton Nidwalden: Sexuelle Belästigung wird nicht toleriert

Die Frage nach der Prävention und dem Umgang mit sexuellen Belästigungen stehen im Zentrum eines politischen Vorstosses.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass der Kanton auf verschiedenen Ebenen für das Thema sensibilisiert und als Arbeitgeber keine Angriffe auf die persönliche Integrität duldet.

Die Interpellation von Landrätin Annette Blättler, Hergiswil, und Mitunterzeichnenden thematisiert die Prävention und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung im Kanton Nidwalden. Die Interpellantin nimmt Bezug auf eine Studie des Bundes und betont die weitverbreitete sexuelle Belästigung in der Schweiz, insbesondere am Arbeitsplatz.

Der Regierungsrat hält fest, dass der Kanton Nidwalden die Empfehlungen der Studie umsetzt, soweit diese seinem Aufgabengebiet zuzuordnen und mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen bewältigbar sind. Dazu gehören unter anderem die Schaffung von niederschwelligen Zugängen für Betroffene und spezifische Schulungen der Mitarbeitenden. Der Kanton sensibilisiert beispielsweise die Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Schulen und private Arbeitgebende für das Thema. Im Bereich der Polizei und Strafverfolgung gehört das korrekte Vorgehen bei sexuellen Belästigungsvorwürfen zur Grund- und Weiterbildung aller Polizeibeamten. Ein Online-Meldetool wie in Zürich, auf welchem Betroffene sich melden können, existiert in Nidwalden zwar nicht. Stattdessen ist eine niederschwellige Kontaktaufnahme per E-Mail mit jeder beliebigen Behörde jederzeit möglich.

In Form von Projekten und Programmen wird die Bevölkerung auch auf indirektem Weg mit der Thematik der sexuellen Belästigung konfrontiert. Dazu gehört unter anderem das Angebot „Femmes Tische“ für Frauen mit Migrationshintergrund, die Ausstellung „Mein Körper gehört mir“ für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klasse und Schulprojekte, welche die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken. Zudem werden jährlich die Schülerinnen und Schüler der 1. Orientierungsstufe durch die Kantonspolizei über sexuelle Belästigung, deren Folgen und Anlaufstellen aufgeklärt.

Der Kanton Nidwalden sieht sich als Arbeitgeber selbst in der Verantwortung, bei Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung konsequent vorzugehen. „Wir dulden keine Angriffe auf die persönliche Integrität“, hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Das Personalgesetz weist einen expliziten Artikel zum Schutz der Persönlichkeit auf und Vorgesetzte und das Personalamt gelten als erste Anlaufstelle.

Zudem werden neue Mitarbeitende mit Informationsmaterialien für das Thema sensibilisiert und arbeitet der Kanton mit einer unabhängigen Beratungsstelle zusammen. An diese Fachstelle können sich betroffene Mitarbeitende bei allen Formen von potenziellen Integritätsverletzungen wenden. Der Zugang ist online, telefonisch und persönlich jederzeit möglich. Ausserdem kann die Online-Beratung auch anonym erfolgen, wenn die betroffene Person dies wünscht.

 

Quelle: Kanton Nidwalden Staatskanzlei
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

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