Strafverfolgung bei Terrorismus - Bundesrat will zwingende Bundeszuständigkeit prüfen
Polizei.news Redaktion Beitrag Schweiz
Das heutige System der Strafverfolgung mit der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich weitgehend bewährt. Zu diesem Schluss kommt der Bericht des Bundesrates zur Überprüfung der Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft, den er am 11. Oktober gutgeheissen hat. Dank punktueller Verbesserungen soll die Strafverfolgung jedoch noch effizienter werden. Der Bundesrat will etwa prüfen, ob die Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus in die zwingende Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft übergeben werden sollte.
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