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Wolf reisst Hirschkalb im Siedlungsgebiet von Attinghausen UR

12.01.2024 |  Von  |  Schweiz, Tierwelt, Uri

In Attinghausen wurde gestern Donnerstagmorgen ein totes Hirschkalb bei einer Quartierstrasse in der Oberen Postmatte entdeckt. Aufgrund der Verletzungen muss davon ausgegangen werden, dass ein Wolf dieses Hirschkalb gerissen hat.

Dies ist aufgrund des Verhaltens von Wölfen nichts Aussergewöhnliches. Wenn sich im Winter Beutetiere in der Nähe von Siedlungen aufhalten, folgen ihnen Wölfe auch dorthin.

In der Schweiz leben rund 300 Wölfe und es gibt zurzeit etwa 30 Wolfrudel. Deshalb ist heute grundsätzlich überall im Alpenraum und auch im Schweizer Mittelland mit dem Auftreten von Wölfen zu rechnen. Die bisher im Kanton Uri beobachteten Wölfe waren alleinlebende Einzeltiere auf Wanderschaft.

Der Wolf ist ein sehr scheues Tier und direkte Beobachtungen sind selten. Wölfe meiden den Kontakt zu Menschen und weichen ihnen wenn möglich aus. Dennoch kommt es vereinzelt vor, dass sich Wölfe nahe an Siedlungsgebiete wagen oder solche sogar durchqueren. Und wenn sich im Winter Beutetiere wie Hirsche in der Nähe von Siedlungen aufhalten (Wintereinstandsgebiete), dann folgen ihnen Wölfe auch dorthin.

Fotofallen aufgestellt

So wurde gestern Morgen in Attinghausen bei einer Quartierstrasse in der Oberen Postmatte ein totes Hirschkalb entdeckt. Die Verletzungen deuten darauf hin, dass das Hirschkalb von einem Wolf gerissen wurde. Angrenzend an dieses Quartier befindet sich Landwirtschaftsland. Die Wildhut geht davon aus, dass sich dort in der Nacht äsende Hirsche befunden haben, die dann durch einen Wolf attackiert wurden. Der zuständige Wildhüter hat DNA-Proben des Risses genommen und das tote Tier entfernt. Zusätzlich wurden im Gebiet Fotofallen zur Überwachung aufgestellt.

Die Jagdverwaltung wird nun dieses Gebiet speziell beobachten, um ausschliessen zu können, dass es sich hier um einen verhaltensauffälligen Wolf handelt. Wölfe gelten als verhaltensauffällig, wenn sie sich gezielt mehrfach Menschen nähern oder sich eindeutig aggressiv verhalten. Dieses Verhalten ist meist eine Folge von bewusster oder unbewusster Fütterung der Wölfe oder einer vorliegenden Krankheit.

Die Bevölkerung wird gebeten, Beobachtungen zum Wolf in diesem Gebiet dem gebietszuständigen Wildhüter zu melden (Tel. 079 340 50 37).

Verhaltensempfehlungen

Um Konflikte zwischen Wolf und Mensch weitgehend zu vermeiden, sollten einige Verhaltensempfehlungen berücksichtigt werden.

Was sollte speziell beachtet werden?

  • Vermeiden Sie das Deponieren von öffentlich zugänglicher potenzieller Nahrung (Fleischabfälle) im Freien, durch welche Wölfe angelockt werden könnten. Essensreste sollen auch in kleinen Mengen nicht im Wald entsorgt werden (z.B. bei Grillplätzen).
  • Versuchen Sie auf keinen Fall Wölfe zu füttern.
  • Füttern Sie auch keine Hirsche und Rehe im Siedlungsgebiet und verhindern Sie, dass diese Tiere in die Gärten eindringen.
  • Sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz Ihrer Haustiere wie Kleinvieh, Kaninchen, Geflügel.
  • Halten Sie ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an. Wölfe können Hunde als Eindringlinge oder Beutetiere betrachten.
  • Nehmen Sie Hunde über Nacht in einen geschützten Bereich.

Was tun, wenn ich auf einen Wolf treffe?

  • Bleiben Sie stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen. Bemerkt der Wolf, dass Sie ihn entdeckt haben, zieht er sich in der Regel zurück oder flieht.
  • Geben Sie dem Wolf genügend Platz, damit er sich zurückziehen kann. Falls sich der Wolf in die Enge getrieben fühlt, kann es unter Umständen gefährlich werden.
  • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit bestimmter Stimme auf sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, sich dem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren.
  • Verfolgen Sie nie einen Wolf.

Alle Aktivitäten sind weiterhin möglich!

  • Werden die erwähnten Verhaltensempfehlungen eingehalten, sollten keine Probleme mit einem Wolf auftreten.

Ein entsprechendes Merkblatt ist auf der Homepage des Amts für Forst und Jagd publiziert (www.ur.ch/publikationen/31490).

 

Quelle: Kanton Uri
Titelbild: Symbolbild © AB Photographie – shutterstock.com

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