Kapo Appenzell Innerrhoden: Reminder für Vignetten-Wechsel

Der Kanton Appenzell Innerrhoden verfügt über keinen einzelnen Meter gebührenpflichtige Nationalstrasse, – oder anders gesagt:

Wir sind einer der wenigen Schweizer Kantone, die keine Autobahn auf dem Kantonsgebiet zu bewirtschaften haben.

Trotzdem möchten wir auf die Autobahnvignetten-Pflicht und der damit verbundene Wechsel per 01. Februar hinweisen.

Ab 01.02.2024 ist die Vignette 2024 Pflicht.

Sie haben NEU die Wahl:

Traditioneller Aufkleber für die Frontscheibe oder Neue e-Vignette (www.e-vignette.ch).

Vorteile: Die Registratur der Vignette erfolgt auf das Kontrollschild. Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei Fahrzeugen mit Wechselschilder ist keine neue oder zusätzliche Vignette nötig.

Die Kosten und Gültigkeit bleiben identisch wie bei der herkömmlichen Klebe-Vignette.

 

Quelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

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