Stadtpolizei Uster: Liebe Stapo, stimmt es, dass…
…ich Dr.Dr.Prof.Dr. vor meinen Namen stellen darf?
Nein, sofern du nicht die entsprechenden Dissertationen auch tatsächlich eigenhändig geschrieben hast und die Titel urkundlich bestätigt sind.
Nach Straf- und Justizvollzugsgesetz des Kantons Zürich ist das Verwenden akademischer Titel ohne Befugnis unter Strafe gestellt.(Ausser natürlich, du bist Dr.Dr.Prof.Dr. Heimlifeiss aus „Kasperli“).
Quelle: Stadtpolizei Uster
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Uster
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