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Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus

31.05.2024 |  Von  |  Beitrag, Schweiz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 einen Bericht gutgeheissen, der die Aufgabenteilung zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus in der Schweiz erläutert.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat 21.4598 von Nationalrätin Min Li Marti.

Der Bericht illustriert anhand dreier fiktiver Fallbeispiele die verschiedenen Phasen einer Radikalisierung und die möglichen Reaktionen der Behörden. Das erste Beispiel beleuchtet die frühen Anzeichen einer Radikalisierung bei einer jungen Person. Im zweiten Beispiel wird der Übergang von radikalen Überzeugungen zu strafbaren terroristischen Handlungen dargestellt. Das dritte Beispiel beschäftigt sich mit den koordinierten Reaktionen der Behörden auf einen Terroranschlag. Diese fiktiven Fälle zeigen auf, wie frühzeitige Aufmerksamkeit in einer frühen Radikalisierungsphase Gewaltakte verhindern und wie das Zusammenspiel zwischen lokalen, kantonalen und nationalen Stellen effektiv funktionieren kann.

Zudem zeigt der Bericht detailliert die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden auf und gibt einen Überblick über die verschiedenen präventiven und repressiven Massnahmen, die bereits bestehen und in den letzten Jahren zusätzlich aufgebaut wurden.

Der Bericht kommt zu folgenden Erkenntnissen:

  1. Früherkennung ist entscheidend: Eine frühe Erkennung von Radikalisierungstendenzen ermöglicht es den Behörden, rechtzeitig präventive Massnahmen zu ergreifen. Zivile Stellen wie etwa Schulen oder Vereine und das soziale Umfeld sind wichtige Akteure in der Früherkennung, wenn sie sensibilisiert sind und wissen, wo sie ihre Beobachtungen melden können.
  2. Bildung und Integration sind Schlüssel zur Prävention: Die Stärkung von Bildungs- und Integrationsprogrammen, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, ist wirksam, um Extremismus vorzubeugen.
  3. Koordination: Die Aufgaben der einzelnen Akteure sind klar definiert und ergänzen sich – es gibt keine Doppelspurigkeiten. Hingegen besteht Potenzial bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden – insbesondere beim Informationsaustausch, um Informationslücken zu vermeiden und die Reaktionsfähigkeit zu verbessern.
  4. Internationale Zusammenarbeit ist unerlässlich: Der Bericht bestätigt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zur effektiven Bekämpfung extremistischer und terroristischer Aktivitäten über nationale Grenzen hinweg.

Die in der Schweiz begangenen Taten in Lugano und Morges im Jahr 2020 und mehrere Ereignisse mit mutmasslich terroristischem Hintergrund in jüngster Zeit bestätigen, dass Terrorismus eine Bedrohung für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung darstellt. In den letzten Monaten wurden in der Schweiz insgesamt sieben mutmasslich radikalisierte Personen identifiziert, sechs davon minderjährig und eine volljährig – alle waren in radikalisierenden Chats aktiv, nur eine Person war polizeilich bekannt. Die Früherkennung von auffälligem Verhalten ist also entscheidend. Unsere Gesellschaft muss diese jungen Menschen in Schulen, Vereinen und in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Organisationen früh abholen, um präventiv zu wirken, bevor die Polizei einschreiten muss.

Der Bundesrat unterstreicht, dass Früherkennung und Bekämpfung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe auf allen Ebenen sind und es weiter Anstrengungen zur Förderung des Informationsflusses innerhalb der Schweiz und mit dem Ausland braucht.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © vyslcbn34 – shutterstock.com

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