Bundespolizei stellt 34-Jährigen mit gefährlichen Gegenständen

Dortmund / Herdecke. Gestern Mittag (17. November) überprüften Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Dortmund.

Bei einer Durchsuchung stellten sie schließlich mehrere gefährliche und verbotene Gegenstände bei diesem fest. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Dortmund.

Gegen 13:25 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof, als sie auf einen 34-Jährigen aufmerksam wurden. Während einer Personenkontrolle wies dieser sich gegenüber den Beamten mit seinem Personalausweis aus. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte der deutsche Staatsbürger, wurde jedoch zunehmend nervös. Als die Polizisten den Rucksack des Mannes aus Herdecke durchsuchten, fanden sie jedoch einen Schlagring, ein Einhandmesser sowie ein Kubotan auf.

Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Bei dem Einhandmesser handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Der Kubotan ist eine Nahkampfwaffe, die in verschiedenen, vor allem asiatischen, Kampfsportarten zum Einsatz kommt. Es handelt sich im Prinzip um einen kurzen Stock, der unter anderem aus Metall, Aluminium, Holz oder auch aus Kunststoff hergestellt wird.

Nachdem der Deutsche durch die Uniformierten mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein.

In dem Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Dortmund erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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