Polizei stellt Einhandmesser, Cutterklingen und Spielzeugpistole bei 43-Jährigem sicher
Münster. Am Dienstagabend (19. November) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster bei einem 43-jährigen Mann ein Einhandmesser, zwei Cutterklingen und eine Spielzeugpistole sichergestellt.
Der Mann bedrängte zuvor Mitarbeiter eines Schnellrestaurants und ignorierte anschließend das durch einen Mitarbeiter ausgesprochene Hausverbot.
Auch in Gegenwart der alarmierten Bundespolizisten zeigte er sich uneinsichtig und weigerte sich zunächst das Schnellrestaurant zu verlassen.
Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte im Rucksack des Mannes ein Einhandmesser, zwei Cutterklingen und eine Spielzeugpistole. Alle Gegenstände wurden sichergestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz wurde eingeleitet.
Unmittelbar nach der Entlassung aus der Wache der Bundespolizei suchte der ukrainische Staatsangehörige erneut die Räumlichkeiten des Schnellrestaurants im Hauptbahnhof auf. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er daraufhin in Gewahrsam genommen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bis zum 23. Dezember 2024 gültige Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Münster hin. Demnach ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände grundsätzlich untersagt. Hierunter fallen auch erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Messer, Teppichmesser, Baseballschläger und Spielzeugwaffen.
Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverweis ausgesprochen oder ein Zwangsgeld von 200 Euro erhoben werden.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin