Achtung am Fussgängerstreifen: Velofahrer und E-Scooter-Fahrer müssen für Vortritt absteigen
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(Uster ZH). Die Stadtpolizei Uster erinnert an eine wichtige Verkehrsregel: Wer mit dem Velo oder E-Scooter einen Fussgängerstreifen überqueren möchte, muss absteigen, um den Vortritt der Fussgänger zu geniessen.
Wer hingegen über den Fussgängerstreifen fährt, kann sich nicht auf diesen Vortritt berufen. Die Polizei macht mit einem Beitrag in den sozialen Medien auf diese Regel aufmerksam.
Das Wichtigste auf einen Blick
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- Hinweis: Stadtpolizei Uster erinnert an die Vortrittsregeln
- Betroffene Fahrzeuge: Velos und E-Scooter
- Fussgängerstreifen: Vortrittsrecht gilt für Fussgänger
- Mit dem Velo: Absteigen und das Velo schieben, um den Fussgängervortritt zu geniessen
- Mit dem E-Scooter: Absteigen und das Fahrzeug schieben
- Beim Fahren: Kein Vortritt allein aufgrund des Fussgängerstreifens
- Ziel: Missverständnisse und gefährliche Verkehrssituationen vermeiden
Velo und E-Scooter: Wann gilt der Vortritt am Fussgängerstreifen?
Um auf dem Fussgängerstreifen Vortritt zu geniessen, muss man vom Gefährt absteigen. Das gilt für E-Scooter, wie auch für Fahrräder.
Wer fährt, hat nicht automatisch Vortritt
Wer einen Fussgängerstreifen fahrend überquert, wird dadurch nicht zum Fussgänger. Velofahrende sowie Personen auf E-Scootern können deshalb nicht das Vortrittsrecht beanspruchen, das Fussgängern beim Überqueren der Strasse zusteht.
Wer hingegen absteigt und das Velo oder den E-Scooter über den Fussgängerstreifen schiebt, gilt als Fussgänger und geniesst den entsprechenden Vortritt.
Quelle: Stadtpolizei Uster / Polizei.news
Bildquelle: Stadtpolizei Uster