Mit 0,9 mg/l Alkohol auf E-Scooter gestürzt – sechs weitere Lenker bei Kontrollen aufgefallen

(Kanton St.Gallen SG). Zwischen Donnerstag und Freitagmorgen (23.10.2026) sind im Kanton St.Gallen sieben fehlbare Verkehrsteilnehmende festgestellt worden.

Sie waren unter anderem alkoholisiert, fahrunfähig oder ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verletzte sich bei einem Selbstunfall leicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Donnerstag, 22. Oktober, bis Freitagmorgen, 23. Oktober 2026
  • Kontrollen: Sieben fehlbare Verkehrsteilnehmende
  • Kontrollorte: St.Margrethen, Trübbach, Au, Kriessern und Diepoldsau
  • Feststellungen: Alkohol, Fahrunfähigkeit und fehlende Fahrberechtigungen
  • Selbstunfall: 34-jähriger E-Scooter-Fahrer in Au leicht verletzt
  • Höchster Alkoholwert: 0,9 mg/l beim E-Scooter-Fahrer
  • Weitere Massnahmen: Blut- und Urinproben in zwei Fällen angeordnet
  • Konsequenzen: Alle sieben werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt

St.Margrethen: Zwei Kontrollen am frühen Donnerstagmorgen

In der Nacht auf Donnerstag, kurz vor 1:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Grenzübergang St.Margrethen einen 51-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.59 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

Kurz nach 4:45 Uhr kontrollierte eine Patrouille des BAZG am selben Grenzübergang einen 48-jährigen Autofahrer. Der Mann war trotz entzogenem Führerausweis unterwegs.

Trübbach: Motorradfahrer ohne gültigen Führerausweis

Am Donnerstag, kurz nach 13:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 bei Trübbach einen 21-jährigen Motorradfahrer. Er war ohne Führerausweis unterwegs, da ihm der Führerausweis für die Schweiz zuvor aberkannt worden war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Au: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer bei Sturz verletzt

Am Donnerstagabend um 18:45 Uhr stürzte ein 34-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Bereich der Verzweigung Giessenstrasse / Sonnenstrasse in Au. Dabei wurde er leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.9 mg/l. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.

Kriessern: Fahrunfähiger Autofahrer ohne gültigen Ausweis

Am Donnerstagabend, kurz vor 23:30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Kriessern einen 25-jährigen Autofahrer bei der Ausreise. Die aufgebotenen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen stuften den Mann als fahrunfähig ein. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem war er ohne gültigen Führerausweis unterwegs.

Diepoldsau: Keine gültige Fahrberechtigung

In der Nacht auf Freitag, gegen 1 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Diepoldsau einen 24-jährigen Autofahrer und dessen Beifahrer bei der Einreise in die Schweiz. Der Autofahrer verfügte über keine gültige Fahrberechtigung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

St.Margrethen: Weitere Alkoholkontrolle am Freitagmorgen

Am Freitagmorgen, kurz nach 2:15 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang St.Margrethen einen 35-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

Alle sieben Verkehrsteilnehmenden werden angezeigt

Alle sieben fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.

Polizei.news informiert | Alkohol und Fahrberechtigung

0,9 mg/l auf dem E-Scooter: Was bedeuten die Alkoholwerte?

Bei Atemalkoholmessungen wird der Wert in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft angegeben. Die Angabe ist nicht mit der früher häufig verwendeten Promilleangabe zu verwechseln.

Die gemeldeten Alkoholwerte im Vergleich

Kontrollort Atemalkohol
St.Margrethen, 51-jähriger Autofahrer 0,59 mg/l
Au, 34-jähriger E-Scooter-Fahrer 0,9 mg/l
St.Margrethen, 35-jähriger Autofahrer 0,58 mg/l

Zum Vergleich: Für gewöhnliche Motorfahrzeuglenkende liegt die Grenze zur qualifizierten Alkoholkonzentration bei 0,4 mg/l Atemalkohol.

Gilt die Alkoholgrenze auch für E-Scooter?

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss ebenfalls fahrtüchtig sein. Alkohol kann Gleichgewicht, Reaktionsfähigkeit und die Einschätzung von Gefahren beeinträchtigen. Gerade bei Fahrzeugen mit kleinen Rädern kann ein Kontrollverlust rasch zu einem Sturz führen.

Für gewöhnliche E-Trottinette, die rechtlich als Leicht-Motorfahrräder gelten, sind die spezifischen Vorschriften dieser Fahrzeugkategorie zu beachten. Auch dort kann eine Fahrt unter Alkoholeinfluss strafrechtliche Folgen haben.

Führerausweis für die Schweiz aberkannt: Was bedeutet das?

Bei einer Aberkennung der Fahrberechtigung darf die betroffene Person in der Schweiz keine entsprechenden Motorfahrzeuge führen. Das kann auch Personen betreffen, die einen ausländischen Führerausweis besitzen. Entscheidend ist nicht allein, ob jemand eine Ausweiskarte vorzeigen kann, sondern ob eine gültige Fahrberechtigung für die Schweiz besteht.

Präventionstipp: Nach Alkoholkonsum ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder eine nüchterne Fahrperson organisieren. Ein E-Scooter ist keine sichere Alternative zum Autofahren unter Alkoholeinfluss.

Weitere Informationen zur Verkehrsprävention und Berichte über Verkehrskontrollen finden Sie im Belmedia-Netzwerk.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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