Falscher Bankmitarbeiter verlangt hohe Geldsumme: Polizei schnappt Nordmazedonier
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(Mels SG). Am Freitagnachmittag (30.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung erhalten, dass eine 51-jährige Frau von einem Telefonbetrüger kontaktiert worden sei.
Eine Geldübergabe sei am Freitagabend geplant. Die Kantonspolizei St.Gallen nahm sofort die Ermittlungen auf und konnte gleichentags einen 27-jährigen Mann festnehmen. Dieser wird beschuldigt als Geldabholer am Telefonbetrug beteiligt gewesen zu sein. Dank der rechtzeitigen Verständigung der Kantonspolizei St.Gallen konnte ein finanzieller Schaden verhindert werden.
Falscher Bankmitarbeiter verlangt mehrere zehntausend Franken
Die 51-jährige Frau wurde am Montagvormittag von einer unbekannten Täterschaft telefonisch kontaktiert. Die anrufende Person gab sich als Bankmitarbeiter aus, stellte ihr verschiedene Fragen und teilte mit, dass sie sich gleichentags nochmals melden werde. Dies geschah nicht und der unbekannte Anrufer meldete sich erst am Freitagnachmittag wieder. Er forderte die Frau auf, Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Franken von ihrem Bankkonto abzuheben. Das Geld werde dann am Freitagabend von einem Polizisten in Zivil bei ihr zuhause abgeholt. Die Frau informierte einen Familienangehörigen und anschliessend die Polizei.
Polizei nimmt 27-jährigen mutmasslichen Geldabholer fest
Sofort nahm die Kantonspolizei St. Gallen die Ermittlungen auf und konnte gegen 17:30 Uhr anlässlich der geplanten Geldübergabe in Mels einen 27-jährigen Nordmazedonier mit Wohnsitz in der Schweiz festnehmen. Dieser wird beschuldigt, als Geldabholer am versuchten Telefonbetrug beteiligt gewesen zu sein.
Kein finanzieller Schaden – Ermittlungen gehen weiter
Im Einsatz waren mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen. Für die 51-jährige Frau entstand kein finanzieller Schaden. Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Ermittlungen aufgenommen. Es wird unter anderem geklärt, ob der Festgenommene mit weiteren Delikten oder Tatbeständen in Verbindung steht.
Auch nach einer Übergabe: Unbedingt melden
Wer von einem solchen Betrug betroffen ist oder bereits Geld oder Wertgegenstände übergeben hat, soll sich so rasch wie möglich bei der Polizei melden. Auch nach einer erfolgten Übergabe kann eine Meldung wichtige Ermittlungsansätze liefern. Besteht weiterhin Kontakt zur Täterschaft, soll umgehend die Notrufnummer 117 gewählt werden.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion