Mit 105 statt 50 km/h geblitzt: Schweizer Raser (23) muss Führerausweis abgeben

(Edlibach ZG). Die Zuger Polizei hat einen Autofahrer ermittelt, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Der 23-Jährige überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h und muss sich wegen eines Raserdelikts vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Polizei.news | Kanton Zug | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Massive Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Ort: Cholrainstrasse in Edlibach, Gemeinde Menzingen.
  • Datum: Montag, 2. November 2026.
  • Uhrzeit: Gegen 22.15 Uhr.
  • Fahrtrichtung: Schmidtli.
  • Messung: Semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage.
  • Erlaubte Geschwindigkeit: 50 km/h.
  • Gemessene Nettogeschwindigkeit: 105 km/h.
  • Überschreitung: 55 km/h.
  • Lenker: 23-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Zug.
  • Befragung: Der Mann zeigte sich geständig.
  • Massnahme: Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamts abgenommen.
  • Vorwurf: Raserdelikt.
  • Strafverfahren: Staatsanwaltschaft des Kantons Zug.

Menzingen: Mit 105 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs

Am Montagabend (2. November 2026), gegen 22:15 Uhr, hat eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Cholrainstrasse in Edlibach ein Auto registriert, das in Fahrtrichtung Schmidtli mit einer Netto-Geschwindigkeit von 105 km/h unterwegs war. Der Lenker überschritt somit die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 Stundenkilometer.

Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Fahrer um einen 23-jährigen Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Zug handelt. Er zeigte sich in der Befragung geständig. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.

Aufgrund der begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um ein Raserdelikt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat daher ein Strafverfahren eröffnet.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Symbolbild © jojoo64/iStock.com


Polizei.news informiert | Raserdelikte in der Schweiz

Ab wann gilt man als Raser?

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz legt klare Geschwindigkeitsgrenzen für Raserdelikte fest. Massgebend ist die Überschreitung nach dem vorgeschriebenen Sicherheitsabzug.

Tempo 30: Ab 40 km/h zu schnell.

Tempo 50: Ab 50 km/h zu schnell.

Tempo 80: Ab 60 km/h zu schnell.

Tempo über 80: Ab 80 km/h zu schnell.

Welche Folgen drohen?

  • Strafverfahren: Raserdelikte werden strafrechtlich verfolgt. Es drohen empfindliche Strafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
  • Führerausweisentzug: Grundsätzlich mindestens zwei Jahre, mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
  • Fahreignung: In der Regel wird eine verkehrspsychologische Untersuchung verlangt.
  • Weitere Folgen: Je nach Verfahren können erhebliche Kosten und zusätzliche Massnahmen entstehen.

Gut zu wissen: Bereits eine Netto-Geschwindigkeit von 100 km/h bei erlaubten 50 km/h erreicht die gesetzliche Raserschwelle.

Praktischer Tipp: Nutzen Sie bei längeren Fahrten einen Geschwindigkeitsbegrenzer und achten Sie besonders auf wechselnde Tempolimiten. Auch nachts und bei leerer Strasse gelten die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten.

Weitere Informationen: Polizeinews Prävention und Verkehrsmeldungen Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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