Sichtbar im Verkehr: Polizei verteilt leuchtende Gadgets und verlost reflektierende Mützen
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(Kanton Thurgau TG). Am Donnerstag, 5. November 2026, war die Kantonspolizei Thurgau anlässlich des nationalen Tags des Lichts in mehreren Einkaufszentren unterwegs und verteilte praktische Hilfsmittel für mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr.
Mit verschiedenen Aktionen machte die Verkehrsschulung auf die Gefahren der dunklen Jahreszeit aufmerksam. Zusätzlich kündigte die Polizei eine Verlosung von fünf reflektierenden Mützen an.
Polizei machte auf bessere Sichtbarkeit aufmerksam
Unter dem Motto „Nur wer leuchtet, wird von Weitem gesehen“ informierte die Kantonspolizei Thurgau am vergangenen Donnerstag über die Bedeutung guter Sichtbarkeit im Strassenverkehr.
Die Mitarbeitenden der Verkehrsschulung waren in mehreren Einkaufszentren vor Ort und verteilten praktische Gadgets. Dabei machten sie erneut darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, in der dunklen Jahreszeit gut sichtbar unterwegs zu sein – ob zu Fuss, mit dem Velo, E-Bike oder E-Trotti.
Besonders bei Dunkelheit, Regen und schlechten Sichtverhältnissen können helle Kleidung, funktionierende Beleuchtung und reflektierende Materialien dazu beitragen, dass andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig erkannt werden.
Fünf reflektierende Mützen zur Verlosung angekündigt
Begleitend zum Tag des Lichts kündigte die Kantonspolizei Thurgau auf Facebook eine Verlosung von fünf reflektierenden Mützen an.
Teilnahmebedingungen
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram und LinkedIn und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.
- Das Gewinnspiel startet auf Facebook, Instagram und Youtube mit Veröffentlichung des Posts. Teilnahmeschluss ist der 12.11.2026.
- Verlost werden 5 reflektierende Mützen. Teilnehmende haben auf den drei Plattformen die gleiche Chance.
- Die Teilnahme erfolgt durch das Kommentieren des Posts. Die Antwort spielt für die Teilnahme eine Rolle.
- An der Teilnahme berechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen.
- Gewinnerinnen und Gewinner werden via Direktnachricht informiert. Wenn sich die Gewinnerinnen und Gewinner nicht innert 48 Stunden melden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
- Die Adressdaten der Gewinnerinnen und Gewinner werden nur zum Versand der gewonnenen Preise erfasst. Sie werden nicht gespeichert oder an Dritte weitergegeben.
- Der Rechtsweg und die Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion