Triesen (FL): Fahrzeuglenker erfasst einen Hasen und fährt einfach weiter
Am Dienstagabend wurde in Triesen ein Hase angefahren. Dabei verhielt sich der Unfallverursacher pflichtwidrig.
Gegen 18:45 Uhr fuhr ein unbekannter Lenker mit seinem Fahrzeug auf der Bergstrasse vermutlich bergwärts, wobei er mit einem Feldhasen zusammenstiess.
Anschliessend fuhr er einfach weiter, ohne sich um das Tier zu kümmern oder den Jagdaufseher oder die Landespolizei zu informieren.
Angefahrene Wildtiere müssen gemeldet werden
Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In einem solchen Fall hat eine Kollision mit einem Wildtier keine rechtlichen Konsequenzen. Verlässt man allerdings die Unfallstelle die Landespolizei zu verständigen, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet (Art. 47 SVG) und zur Anzeige gebracht. Dies kann eine Busse bis zu Fr. 20‘000 nach sich ziehen.
Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
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