Kanton Luzern: Achtung! Hunde-Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2019 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden „erbeutet“ wurden, doppelt so häufig wie von Füchsen.



Junghasen bleiben bei Gefahr regungslos liegen und werden häufig Beute von freilaufenden Hunden.

Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen leisteten in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken.

Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Titelbild: Vor allem Junghasen werden häufig Beute von freilaufenden Hunden. Auf dem Bild: Zwei wenige Tage alte Junghasen.

 

Quelle: Kanton Luzern
Artikelbilder: © Nicolas Martinez

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