Basel BS: Verbotener Handel mit Hundewelpen aufgedeckt

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) konnte zusammen mit dem Kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt einen verbotenen Handel mit Hundewelpen aufdecken. Betroffen sind 17 Welpen. Sie wurden zum Teil mit gefälschten Impfnachweisen und Gesundheitszeugnissen aus dem Ausland in die Schweiz geschmuggelt.

Vier Hunde mussten eingeschläfert werden, weil sie aus einem Gebiet mit urbaner Tollwut stammten. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat gegen zwei Hundehändler Anklage erhoben. Sie müssen mit einer Busse in der Höhe von mehreren Tausend Franken rechnen.

Basel: Die mutmasslichen Hundeschmuggler haben seit September 2016 regelmässig Hundewelpen aus Italien und der Ukraine illegal in die Schweiz eingeführt. Die Hundewelpen waren für Abnehmer in verschiedenen Schweizer Kantonen bestimmt. Der Verkauf erfolgte über mehrere Internetplattformen von der Schweiz aus.

Vier Hunde eingeschläfert

Die in der Schweiz wohnhaften Hundehändler aus Italien und der Ukraine haben neben den geltenden Zollbestimmungen auch diverse tierseuchenpolizeiliche Vorschriften grob und vorsätzlich verletzt. So wurden zum Beispiel Impfzeugnisse gefälscht und Gesundheitszeugnisse hinsichtlich der Tollwutimpfung manipuliert. Die Hundehändler versuchten so, sowohl Abnehmer wie auch Behörden zu täuschen. Einige der Hundewelpen stammten aus der Ukraine – einem Land mit urbaner Tollwut. Aufgrund des nach wie vor akuten Tollwutrisikos mussten vier der 17 Hundewelpen durch die Veterinärdienste der betroffenen Kantone eingeschläfert werden, um einer möglichen Ansteckungsgefahr durch Tollwut in der Schweiz vorzubeugen.

Dank der gemeinsamen Aktion von Eidgenössischer Zollverwaltung (EZV) und dem Kantonalem Veterinäramt Basel-Stadt, konnte der illegale und gewerbsmässige Welpen-Schmuggel gestoppt werden. Die EZV hat im März 2019 Anklage gegen die zwei mutmasslichen Hundehändler erhoben. Sie müssen mit einer Busse in der Höhe von mehreren Tausend Franken rechnen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.




Ratgeber: Augen auf beim Hundekauf

Gute Tipps zum Hundekauf finden sich unter www.hundekauf.ch und in den Broschüren „Augen auf beim Hundekauf“ oder „Mein Hund“, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter anderem zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS publiziert hat. Die Broschüren zeigen, wie man Angebote von seriösen Anbietern, Züchterinnen und Züchtern oder Tierheimen erkennt, worauf beim Erwerb von Strassenhunden aus dem Ausland zu achten ist und welche Angebote man meiden sollte. Detaillierte Angaben zu den Vorschriften für den Hundeimport finden Sie auf der Seite www.blv.admin.ch unter der Rubrik „Import und Export“.

 

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Bildquelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)

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