"Lärm ist out" - Gemeinsame Kampagne gegen Motorenlärm
Im Rahmen einer landesweiten Kampagne gegen Lärm führte die Kantonspolizei Aargau in den vergangenen Wochen mehrere gezielte Kontrollen durch.
Im Fokus standen abgeänderte Fahrzeuge sowie Raser, welche durch übersetzte Geschwindigkeit unnötigen Lärm verursachen.
Motorenlärm als Ärgernis
Mit dem Einzug des Frühlings beginnt jedes Jahr auch eine neue Motorradsaison. Während in den Alpen noch Schnee liegt, werden die hiesigen Passübergänge und Landstrassen besonders an den Wochenenden zu beliebten Ausflugstrecken. Mit der starken Verkehrszunahme wächst auch die Zahl jener, die an solchen Tagen auf zwei oder vier Rädern dort unterwegs sind. Die Kehrseite davon sind Lärmimmissionen, unter denen gerade Anwohner solcher Strassen zu leiden haben. In einer gemeinsamen Kampagne haben die Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt und die Polizei in den letzten Wochen gezielte Massnahmen gegen den unerwünschten Motorenlärm getroffen.
Motorräder durchwegs in tadellosem Zustand
An mehreren Wochenenden im März und April führte die Kantonspolizei Aargau sechs Kontrollen durch, bei denen der technische Zustand der Motorräder in Bezug auf Lärm im Fokus stand. Neben anderen Orten wählte die Polizei bewusst beliebte Motorradstrecken wie etwa der Boowald bei Vordemwald, die Staffelegg oder den Benken als Kontrollstelle. Insgesamt unterzogen polizeiliche Spezialisten über hundert Motorräder einer vertieften technischen Überprüfung. Dabei zeigte sich, dass sich praktisch alle Fahrzeuge in einem einwandfreien Gesamtzustand befanden. Namentlich die Auspuffanlagen waren durchwegs gesetzeskonform. Die Polizei verzeigte einen einzigen Motorradfahrer, der die Lautstärke des Auspuffs durch eine rechtswidrige technische Manipulation steuern konnte.
Am Boowald verzeigte die Polizei zudem ein Auto sowie zwei Motorräder, welche durch unnötiges Herumfahren oder übermässige Beschleunigung negativ aufgefallen waren.
Rasen verursacht Lärm
Weil hohe Drehzahlen ebenfalls vermeidbaren Lärm verursachen, führte die Kantonspolizei im gleichen Zeitraum an der Staffelegg sowie am Benken auch Geschwindigkeitskontrollen durch. Mit dem Lasermessgerät war es dabei möglich, sich auf jene Lenker zu fokussieren, welche die erlaubte Geschwindigkeit in grober Weise überschritten.
Bei diesen Kontrollen erfasste die Polizei fünf Motorradfahrer und zwei Automobilisten, die mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 144 km/h unterwegs waren. Alle sieben mussten den Führerausweis auf der Stelle abgeben. Weitere sechs Fahrzeuge wurden mit Geschwindigkeiten zwischen 114 und 117 km/h gemessen. Obwohl sie einstweilen weiterfahren durften, droht auch diesen Lenkern der Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt.
Beschränkter Handlungsspielraum
Vermehrte Klagen aus der Bevölkerung zeigen, dass besonders der Lärm als Ärgernis empfunden wird, der durch laute Auspuffanlagen entsteht. Zur Bekämpfung des Lärmproblems kann die Polizei in technischer Hinsicht verbotene Bauteile und Manipulationen sanktionieren. Geht es hingegen um typenkonforme Änderungen, welche der Steigerung des Motorengeräusches dienen, fehlt die gesetzliche Handlungsgrundlage. Gleiches gilt bei verschiedenen leistungsstarken Autos, welche ab Werk mit zulässigen Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind. In den Händen von nicht verantwortungsbewussten Lenkern sorgen besonders diese recht häufig gewordenen Fahrzeuge für Lärm, der als übermässig wahrgenommen wird. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten kann die Polizei hier zu schnelles Beschleunigen, das bewusste Fahren in niedrigen Gängen, das Hochdrehen des Motors oder unnötiges Herumfahren in Ortschaften zur Anzeige bringen.
Die Kantonspolizei Aargau hat das Ziel, das Mass an Motorenlärm besonders entlang der notorischen Strecken in erträglichen Grenzen zu halten. Sie wird daher bis in den Herbst hinein weiterhin solche Kontrollen durchführen und bittet um eine rücksichtsvolle Fahrweise.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild (© Kantonspolizei Aargau)