Kantone Schwyz und Zug: Begleitung von Ausnahmetransporten durch Private
Ab dem 1. Juli 2019 werden in den Kantonen Schwyz und Zug Ausnahmetransporte durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) ausgeführt.
Die übrigen Zentralschweizer Kantone werden diesen Schritt im Jahr 2020 machen.
Die Kantonspolizei Zürich hat den Begleit von Ausnahmetransporten durch Private schrittweise weiter- entwickelt und eingeführt. Die polizeiliche Erfahrung hat gezeigt, dass mit der Begleitung durch entsprechend ausgebildete und geprüfte private Unternehmen weder ein Sicherheitsdefizit noch eine Behinderung des Verkehrs einhergehen. In rascher Folge haben sich eine Mehrheit der Deutschschweizer Kantone dem Verbund angeschlossen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Begleitung im Kanton Zürich und den meisten Anschlusskantonen vollständig ausgelagert.
In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Die Ausbildung zum privaten Ausnahmetransportbegleiter mit Polizeibewilligung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie wird mit je einer Prüfung abgeschlossen. Aktuell verfügen über 120 Ausnahmetransportbegleiter (ATB) über die Bewilligung und sind berechtigt Ausnahmetransporte zu begleiten.
Der Begleit von Fahrzeugen mit Überlänge/-breite/-höhe oder von überschweren Lastentransporten darf nur mit speziell ausgerüsteten Ausnahmetransport-Begleitfahrzeugen erfolgen. Vorgeschrieben sind bei- spielsweise gelbe Drehlichter und eine LED-Wechseltextanzeigetafel. Weiter müssen die Begleitfahrzeuge von den Strassenverkehrsämtern geprüft sein.
Die ATB sind verpflichtet, Ausnahmetransporte sicher von A nach B zu begleiten. Sie müssen den Verkehr warnen und nötigenfalls den Verkehr regeln oder anhalten. Die Verkehrsteilnehmenden haben die Anweisungen der ATB Folge zu leisten.
In der Zentralschweiz sind es per 1. Juli 2019 die Kantone Schwyz und Zug, die den Begleit von Ausnahmetransporten auslagern. Im Jahr 2020 werden die übrigen Zentralschweizer Kantone diesen Schritt ebenfalls machen.
Weitere Informationen zum ATB siehe www.kapo.zh.ch/atb
Quelle: Kapo SZ
Bilderquelle: Kapo SZ