Kanton Basel-Stadt: Durch falsche Polizistin um viel Geld betrogen

In den letzten Tagen gingen wieder mehrere Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“ bzw. einem „Polizeibeamten“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen.

In einem Fall konnte die unbekannte Täterschaft eine 65-jährige Frau überreden, ihr rund Fr. 30.000.– auszuhändigen.

Im vorliegenden Fall wurde die Frau mehrmals von einer Hochdeutsch sprechenden „Polizistin“ telefonisch kontaktiert, weil die grosse Gefahr bestehe, dass ihr Geld gestohlen werden könnte. Es seien nämlich Einbrecher im Quartier unterwegs, welche es auch auf sie abgesehen hätten.

Die „Polizistin“ erklärte, dass sie die 65-Jährige als Lockvogel einsetzen wolle, um so der Täter habhaft werden zu können. Die Frau wurde daraufhin aufgefordert, ihr Geld bei der Bank zu beziehen und dieses bei der Kriminalpolizei in Strassburg/F zu deponieren. In der Folge bezog die 65-Jährige das Geld bei ihrer Bank, fuhr mit dem Zug nach Strassburg/F und wurde dort von der „Polizistin“ telefonisch angewiesen, zu einem Schnellimbissrestaurant und von dort aus zu einem weiteren Restaurant zu gehen. Dort musste die 65-Jährige dann das Geld in einem Mülleimer deponieren. Anschliessend fuhr sie nach Basel zurück.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die oft Hochdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer[1] eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren. Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

  • Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
  • Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
  • Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
  • Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
  • Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
  • Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
  • Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
  • Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
  • Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
  • Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
  • Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
  • Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone
  • Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117
  • Sollten Sie Opfer einer dieser Betrugsmaschen (falsche Polizisten, Enkeltrick etc.) geworden sein, so kontaktieren sie unverzüglich die Polizei.

[1] „Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl“ einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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