Stadtpolizei St.Gallen macht Auflagen für Heimspiele des FC St.Gallen

Beim Fussballspiel des FC St.Gallen vom 21. September 2019 wurden in und um das Stadion massiv pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund dessen macht die Stadtpolizei St.Gallen dem FC St.Gallen nun Auflagen für die kommenden Heimspiele.

Ziel der Auflagen ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit im und um das Stadion. Diese war am letzten Samstag nicht mehr gegeben. Leicht hätte es zu einem schwerwiegenden Ereignis kommen können.

Anlässlich des Fussballspiels des FC St.Gallen gegen Servette vom Samstag, 21. September 2019, wurden durch Vermummte im Heimsektor D massiv pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Menge, welche während des Spiels abgebrannt und im Anschluss an das Spiel sichergestellt wurde, stellt eine erhebliche Gefahr für die Menschen im Stadion, speziell im entsprechenden Sektor dar. Zudem wurden im Rahmen des Fussballspiels auch ausserhalb des Stadions pyrotechnische Gegenstände abgefeuert. Diese gelangten auf die Zürcher Strasse, die Autobahn und das Dach eines Gebäudes beim Gründenmoos. Einer der brennenden Gegenstände, welcher auf dem Mittelstreifen der Autobahn ausbrannte, sowie ein weiterer brennender Gegenstand der von der Fassade des Stadions abprallte, hätten ebenfalls leicht zu einem schwerwiegenden Ereignis führen können.

Auflagen für kommende Heimspiele

Um die Sicherheit im und um das Stadion zu gewährleisten, macht die Stadtpolizei St.Gallen dem FC St.Gallen für die kommenden Heimspiele Auflagen. Diese beinhalten zum einen konkrete Sicherheitsmassnahmen im und um das Stadion und zum anderen ein Verbot von Fahnen und Choreo-Material im Sektor D für das nächste Heimspiel vom 28. September 2019. Das Verbot gilt vorerst für ein Heimspiel und wird damit begründet, dass Personen, die sich im Rahmen von Pyro-Aktionen vermummen, mit Fahnen oder Choreo-Material gedeckt wurden. Die Stadtpolizei St.Gallen behält sich vor, dieses Verbot bei erneutem Fehlverhalten auf weitere Heimspiele auszudehnen sowie weitere Massnahmen einzuleiten. Unabhängig davon unterstützt die Stadtpolizei St.Gallen die Haltung der Konferenz kantonaler Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), welche unter anderem wirksame Eingangskontrollen der Veranstalter mit Abtasten verdächtiger Personen, den Ticketverkauf und Einlass ins Stadion nur gegen Identifikation sowie die Abschaffung von Stehplätzen zugunsten von Sitzplätzen fordert.

Abklärungen zu den Vorfällen vom 21. September 2019

Die Stadtpolizei St.Gallen ist aktuell dabei, Video- und Beweismaterial in Bezug auf die Vorfälle vom 21. September 2019 auszuwerten. Dabei stehen sowohl Personen, welche im Sektor D und im Umfeld des Stadions massiv pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten, wie auch Gehilfinnen und Gehilfen, welche die Vermummten im Stadion unterstützten oder diese deckten, im Fokus.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Tudoran Andrei – shutterstock.com

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