Kanton Bern prüft Einrichtung einer Notunterkunft für Mädchen / junge Frauen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Bericht zum Postulat „Bedarfsabklärung für eine Notunterkunft für Mädchen und junge Frauen im Kanton Bern“ zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Regierungsrat kommt darin zum Schluss, dass der Bedarf für die Schaffung eines Mädchenhauses im Kanton Bern ausgewiesen ist.

Gleichzeitig werden die Strukturen der stationären Opferhilfelandschaft im Kanton Bern geprüft und wo möglich optimiert.

Das Angebot an Schutz- und Notunterkünften für Frauen wies im Kanton Bern bis anhin eine Lücke auf, wie eine von der GEF durchgeführte Bedarfsabklärung aufzeigt. Die Anforderungen an die Betreuung von Mädchen und jungen Frauen, die von psychischer, physischer und sexueller Gewalt betroffen sind, ist spezifisch und sehr anspruchsvoll. Sie können in Notsituationen nicht in Strukturen untergebracht werden, die für erwachsene Frauen vorgesehen sind. Im Kanton Bern soll deshalb ein Mädchenhaus für Betroffene im Alter zwischen 14 und 20 Jahren geschaffen werden.

Bedarfsabklärung und Machbarkeitsanalyse

Ein in der Septembersession 2016 durch den Grossen Rat angenommenes Postulat hat den Regierungsrat beauftragt, eine Abklärung zum Bedarf an Not- und Schutzplätzen für Mädchen und junge Frauen im Kanton Bern durchzuführen. Weiter sollte geprüft werden, in welchem Umfang ein Mädchenhaus im Kanton Bern errichtet werden könnte. Diese Prüfungsarbeiten sind nun abgeschlossen. Die GEF kommt zum Schluss, dass der Bedarf ausgewiesen ist und dass diese Angebotslücke geschlossen werden soll. Bereits 2018 führte der Verein „MädchenHouse des Filles Biel-Bienne“ ein Pilotprojekt durch. In Biel wurde in diesem Rahmen daszweisprachige Angebot eines Hauses für junge Frauen bereits einmal getestet. Die Erkenntnisse und Erfahrungen waren positiv. Die Evaluation des Projekts hat gezeigt, dass das Angebot von den zuweisenden Institutionen sehr geschätzt wurde.

Schaffung eines Mädchenhauses in optimierten Strukturen im Kanton Bern

Die Etablierung eines Mädchenhauses soll zum Anlass genommen werden, gleichzeitig die bestehende Angebotslandschaft in der stationären Opferhilfe kritisch zu prüfen. Die drei bestehenden kantonalen Frauenhäuser kämpfen seit längerem mit zu hohen Auslastungsgraden. Die Frauenhäuser können damit ihre Funktion als Schutz- und Notunterkünfte nur eingeschränkt wahrnehmen. Mit der Schaffung von ca. sieben bis zehn Plätzen im geplanten Mädchenhaus soll neben der Schliessung einer bestehenden Angebotslücke gleichzeitig die Durchlässigkeit der Angebote für Frauen und Mädchen bzw. jungen Frauen etabliert werden, damit Kapazitätsengpässe unter den Institutionen ausgeglichen werden können.

Umsetzungsprojekt Mädchenhaus: Alle bisherigen Institutionen im Boot

Ein neues zweisprachig geführtes Angebot würde unter dem institutionellen Dach der etablierten Frauenhäuser errichtet. Die GEF hat sich deshalb kürzlich mit allen bisher in der stationären Opferhilfe tätigen Institutionen getroffen und erfreut zur Kenntnis genommen, dass bei allen die Bereitschaft vorhanden ist, in einem allfälligen Umsetzungsprojekt für die Schaffung eines Mädchenhauses im Kanton Bern in optimierten Strukturen mitzuwirken. In das Projekt würden also sowohl die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt des Vereins MädchenHouse des Filles Biel-Bienne einfliessen als auch die langjährige Erfahrung der Trägerschaften der bestehenden Frauenhäuser (Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Solidarité femmes).

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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