St. Gallen SG: Erweiterte Blaue Zone Sektoren 3 und 10 - Änderungen in Kraft

Auf den 6. November 2019 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Es wurden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen. Der EBZ-Sektor 10 wurde durch das Gebiet Achslen-Wilen erweitert.

Zudem wurden auf der Meienbergstrasse EBZ-Parkplätze markiert und die Strasse dem Sektor 3 zugewiesen.

Gestützt auf den städtischen Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2011 wird die EBZ etappenweise und flächendeckend auf die ganze Stadt St.Gallen ausgedehnt. Im Rahmen dieser Ausdehnung werden per 6. November 2019 der bestehende EBZ-Sektor 10 durch das Gebiet Achslen-Wilen erweitert sowie auf der Meienbergstrasse EBZ-Parkplätze markiert und die Strasse dem bestehenden Sektor 3 zugewiesen. Anwohnerinnen und Anwohner aus den betroffenen Gebieten wurden über die Anpassungen der EBZ-Sektoren informiert.

Parkieren in der EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag eine gültige Tageskarte oder eine Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese  können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen, Vadianstrasse 57, bezogen werden.

Kulanzzeit

Nach den Anpassungen der Sektoren 3 und 10 wird die Stadtpolizei St.Gallen während einer Kulanzzeit Fahrzeuge ohne gültige Parkbewilligung nicht büssen. Die Kulanz bezieht sich lediglich auf die ausgedehnten Gebiete der Sektoren 3 und 10. Anstelle von Bussen werden während dieser Zeit Flyer mit Informationen zu den Änderungen bei der EBZ verteilt.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Tibor Ritter – shutterstock.com

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