15-Jährige tötet ihren schlafenden kleinen Halbbruder (†3) mit 28 Messerstichen
Detmold. Als vorläufiges Ergebnis der gestern durchgeführten Obduktion ist von einer Anzahl von 28 Messerstichen auszugehen.
In ihrer polizeilichen Vernehmung vom gestrigen Tage und anlässlich der Vorführung vor dem Haftrichter am heutigen Tage bestritt die Beschuldigte die Tat ausdrücklich nicht und hielt sich selbst für die Täterin, machte jedoch Erinnerungslücken für sich geltend.
Der Haftrichter des Amtsgerichts Detmold erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Detmold einen Haftbefehl wegen Mordes, gestützt auf die Haftgründe der niedrigen Beweggründe und Heimtücke. Als Motiv für die Tat ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in einem schwierigen familiären Umfeld lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt hat. Einen konkreten Anlass für die Tat benannte sie nicht. Es wird davon ausgegangen, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief.
Als Haftgrund ist zunächst der bei Kapitaldelikten einschlägige Grund der Schwere der Tat angenommen worden, darüber hinaus jedoch auch Fluchtgefahr, was u.a. durch das Verhalten nach der Tat begründet ist.
Die Beschuldigte wird nun in die für junge Gefangene zuständige JVA Iserlohn gebracht werden. Wie in solchen Fällen üblich wird ein psychiatrischer Sachverständiger sich demnächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Beschuldigte bei Begehung der Tat in der Schuldfähigkeit eingeschränkt war.
Wichtiger Hinweis: Es ist uns wichtig, auf die Rechte der Beschuldigten – insbesondere auf ihren Persönlichkeitsschutz – hinzuweisen, der ganz besonders für eine Jugendliche im Alter von 15 Jahren gilt. Unabhängig davon, dass gesternin der Ausnahmesituation, als mit Hochdruck nach der Beschuldigten gefahndet wurde, ihr voller Name unter Verwendung ihres Bildes in der Öffentlichkeit zu Fahndungszwecken verbreitet wurde, gelten heute andere Regeln, auf deren Beachtung hiermit hingewiesen wird: Der Name ist fortan zu kürzen, und für den Fall der Verwendung von Fotos muss die Beschuldigte durch Maßnahmen unkenntlich gemacht werden.
Meldung vom 07.11.2019 – 14:34
2. Nachtrag zu: Gemeinsame Öffentlichkeitsfahndung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt an einem Kleinkind in Detmold
Detmold. Die von Rechtsmedizinern des Universitätsklinikums Münster durchgeführte Obduktion des Leichnams ergab als vorläufiges Ergebnis multiple Stichverletzungen als Todesursache. Das endgültige Ergebnis wird einem späteren Gutachten vorbehalten sein.
Die 15-Jährige hatte Gelegenheit, sich im Beisein ihres Verteidigers, der ihr vom Amtsgericht Detmold zur Seite gestellt worden ist, zu dem Tatvorwurf zu äußern. Davon hat sie Gebrauch gemacht. Über den Inhalt dieser Aussage werden wir heute aus ermittlungstaktischen Gründen noch keine Angaben machen.
Die Tatverdächtige wird morgen dem Haftrichter des Amtsgerichts Detmold vorgeführt werden, der über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlages zu entscheiden haben wird.
Meldung vom 07.11.2019 – 09:56
Nachtrag zu: Gemeinsame Öffentlichkeitsfahndung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt an einem Kleinkind in Detmold
Detmold. Die Öffentlichkeitsfahndung führte zum Erfolg. Ein aufmerksamer Zeuge gab den Hinweis zu der Tatverdächtigen, die anschließend durch einen Bezirksdienstbeamten in Lemgo-Brake festgenommen werden konnte. Die Ermittlungen dauern weiter an.
Meldung vom 07.11.2019 – 05:56
Gemeinsame Öffentlichkeitsfahndung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt an einem Kleinkind in Detmold
Detmold. Kriminalbeamte der Polizei Bielefeld fahnden mit Bild nach der dringend Tatverdächtigen. Die 15-Jährige steht im Verdacht, am Mittwoch, den 06.11.2019, ein Kleinkind in einem Mehrfamilienhaus an der Neulandstraße getötet zu haben.
Nach bisherigem Ermittlungstand gehen die Beamten davon aus, dass die Jugendliche ihrem dreijährigen Halbbruder am gestrigen Abend mit einem Messer tödliche Verletzungen zufügt hat. Die Tatverdächtige flüchtete in unbekannte Richtung.
Beamte der Polizei Lippe und der Polizei Bielefeld fahnden intensiv nach der 15-Jährigen. Unter anderem wurden ein Hubschrauber und Diensthunde eingesetzt. Von der Jugendlichen fehlt bislang jede Spur. Aus diesem Grund fahnden die Staatsanwaltschaft Detmold und die Kriminalpolizei Bielefeld nun öffentlich nach dem Mädchen.
Die 15-Jährige ist 1,75 Meter groß und hat schulterlange, schwarze Haare. Sie hat eine kräftige Figur. Zum Tatzeitpunkt trug sie eine schwarze Jacke, einen roten Pullover und schwarze Leggings. Im Kriminalkommissariat 11 wurde die 15-köpfige Mordkommission „Neuland“ unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Markus Mertens eingerichtet. Die Hintergründe für die Tat sind noch unklar und Gegenstand andauernder Ermittlungen. Wenn Sie die Jugendliche antreffen oder Angaben zum Aufenthaltsort machen können, informieren Sie umgehend die Polizei unter der 110. Hinweise zu der Tatverdächtigen nimmt das Kriminalkommissariat 11 ebenfalls unter der 0521-5450 entgegen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Detmold und Polizei Bielefeld
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