Kanton ZG: Festnahmen bei Kontrollen
Fünf Festnahmen, ohne gültigen Führerausweis am Steuer und ein Warentransport, der gehörig schief ging.
Die Zuger Polizei zieht nach den Kontrollen eine positive Bilanz.
Die Zuger Polizei hat am Freitag (8. November 2019) an der Autobahneinfahrt in Cham und in Rotkreuz Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Gesamthaft wurden 28 Fahrzeuge und 47 Personen einer eingehenden kriminal- und verkehrspolizeilichen Überprüfung unterzogen. Das vordringliche Ziel der Kontrollen war es, Straftaten aufzudecken und Straftäter festzunehmen.
Eine Polizistin konnte beobachten, wie der Lenker und der Beifahrer beim Erblicken eines Polizeitriopans, während der Fahrt einen Fahrerwechsel vornahmen. Bei der Autobahneinfahrt A4a in Cham wurde das Auto angehalten und die vier Insassen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Beifahrer zuvor trotz Führerausweisentzug gefahren war. Die Personenüberprüfung ergab, dass sich einer der Insassen illegal im Schengenraum aufhielt und er zudem wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der 33-jährige Kosovare muss eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen absitzen. Bei den drei anderen Fahrzeuginsassen aus Albanien und Mazedonien bestand der Verdacht auf Schwarzarbeit. Auch sie wurden zur Identitätsabklärung vorübergehend festgenommen. Im Rahmen der Kontrolle in Rotkreuz wurde eine fünfte Person verhaftet. Der 36-jährige Algerier hatte eine Eingrenzung für den Kanton Glarus, weshalb er sich illegal im Kanton Zug aufhielt.
Im Weiteren erhielten drei Personen eine Ordnungsbusse und zwei Fahrzeuglenker wurden wegen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt: Einer sass ohne gültigen Führerausweis am Steuer, der Andere weil die Ladung in seinem Fahrzeug ungenügend gesichert war. Der 54-jährige Schweizer hatte Holzlatten an die Windschutzscheibe geschoben. Dabei ist diese gesprungen, weshalb das Fahrzeug nicht betriebssicher war. Zudem war die Sicht aus dem Beifahrerfenster komplett versperrt. Ihm wurde die Weiterfahrt erst erlaubt, als die Ladung korrekt verstaut und gesichert war.
Die Einsatzkräfte stellten aber auch erfreulich fest, dass die Fahrzeuglenkenden in gemässigtem Tempo an den Kontrollstellen vorbeigefahren sind. Die Zuger Polizei dankt für die Rücksichtnahme.
Quelle: Zuger Polizei
Bilderquelle: Zuger Polizei