Kanton BS: Wieder Betrugsversuche durch falsche Polizisten – Warnung

In den letzten Tagen gingen erneut mehrere Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei, Tel. 117, von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“, einem „Polizeibeamten“ bzw. von der „Staatsanwaltschaft“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen.

Im vorliegenden Falle wurde eine in Basel wohnhafte 75-jährige Frau von der „Polizei“ angewiesen, Fr. 25.000.– nach Zürich zu bringen und dort auszuhändigen.

Die Frau wurde mehrmals von einem Hochdeutsch sprechenden „Polizisten der Kantonspolizei Basel-Stadt“ wegen angeblichen Ermittlungen und Beweissicherungen im Zusammenhang mit der Festnahme von drei Männern kontaktiert. Nachdem die 75-Jährige über ihre finanzielle Situation eingehend ausgefragt worden war, wurde sie wiederholt eindringlich aufgefordert, Fr. 25.000.– bei ihrer Bank abzuheben und den Betrag an einen sicheren Ort nach Zürich zu bringen.

In der Folge fuhr die Frau mit dem Zug dorthin und wurde unterwegs rund 80 Mal von dem „Polizisten“ über ihr Smartphone kontaktiert und angewiesen, mit einem Taxi an den Übergabeort zu fahren. Daraufhin schöpfte sie Verdacht und erstattete bei der Kantonspolizei Zürich Anzeige. Da die 75-Jährige offensichtlich von der Täterschaft überwacht worden war und diese festgestellt hatte, dass sie in Kontakt mit der Polizei stand, brach sie den Kontakt zur Frau ab, sodass keine Übergabe des Geldes erfolgte.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die oft Hochdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer[1] eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren. Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen.

[1] „Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

  • Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
  • Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
  • Die Polizei   verlangt               nicht,     dass       man       ihr          Geld       oder               Schmuck              bzw.      weitere Wertgegenstände aushändigt
  • Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
  • Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
  • Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
  • Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
  • Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
  • Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
  • Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
  • Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
  • Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone
  • Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117
  • Sollten Sie Opfer einer dieser Betrugsmaschen (falsche Polizisten, Enkeltrick etc.) geworden sein, so kontaktieren sie unverzüglich die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft weist auf einen Flyer der Kantonspolizei Basel-Stadt betreffend falscher Polizisten hin.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: NEGOVURA – shutterstock.com

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