Chur GR: Verkehrssicherheit mit vereisten Scheiben stark beeinträchtigt
Vergangenes Wochenende hat die Stadtpolizei Chur anlässlich von Verkehrskontrollen mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Am Freitag (06.12.2019) stellte die Stadtpolizei Chur mehrere Personenwagenlenker fest, welche die vereisten Scheiben nur mit einem „Guckloch“ befreit haben.
Mit dem Einzug der tiefen Temperaturen stellt die Stadtpolizei immer wieder Autofahrer fest, welche die Autoscheiben nur minimal von Schnee oder Eis befreien und damit ein erhebliches Risiko im Strassenverkehr darstellen. Solche Nachlässigkeiten führen oft auch zu Verkehrsunfällen.
Zwei weitere Fahrzeuglenker werden angezeigt, weil ihre Fahrzeuge nicht vorschriftsgemäss verwendet wurden, beziehungsweise die Betriebssicherheit nicht vorhanden war. Zudem wurde ein Fahrzeuglenker kontrolliert, welcher ohne gültigen Fahrzeugausweis unterwegs war und ein Fahrzeuglenker, welcher sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lenkte.
Drei Fahrzeuge bei Auffahrunfall beschädigt
Am Samstagabend (07.12.2019) kam es auf der Emserstrasse auf der Höhe der Schützengartenkreuzung zu einem Auffahrunfall zwischen drei Personenwagen. Alle drei Unfallbeteiligten fuhren über die Emserstrasse auf die Schützengartenkreuzung zu. Die vorausfahrende Automobilistin musste verkehrsbedingt anhalten. Dies bemerkte die nachfolgende Fahrzeuglenkerin und hielt ihr Fahrzeug ebenfalls an. Der darauffolgenden 20- jährigen Automobilistin gelang es nicht mehr, ihr Fahrzeug anzuhalten. Sie fuhr deshalb auf den vor ihr stehenden Personenwagen auf. Durch den Aufprall wurde dieses Fahrzeug in den zuvorderst stehenden Personenwagen gestossen. An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
Quelle: Stadtpolizei Chur
Bildquelle: Stadtpolizei Chur