Polizei zieht völlig betrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr
Mettmann. Aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei am Dienstag (7. Januar 2020) in Haan eine völlig betrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr ziehen konnte.
Das war geschehen:
Gegen 18:35 Uhr war gleich zwei Autofahrern ein grauer Renault Twingo aufgefallen, der in sehr unsicherer Fahrweise sowie in Schlangenlinien über die A46 in Fahrtrichtung Wuppertal gesteuert wurde und dabei – laut Zeugen – andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdete. Die beiden Zeugen beobachteten weiter, wie der Wagen, in dem zwei Frauen saßen, an der Ausfahrt Haan-Ost von der Autobahn abfuhr. Aufgrund der guten Beschreibung des Autos samt seines Kennzeichens konnten alarmierte Polizeibeamte den Twingo nach kurzer Fahndung in Höhe der Landstraße / Rheinische Straße in Haan anhalten.
Als die Polizeibeamten die Fahrerin kontrollieren wollten und sie baten, aus dem Auto auszusteigen, zeigte sich diese zunächst überhaupt nicht einsichtig. Obwohl sie sich kaum auf den Beinen halten konnte, versuchte sie noch, zu Fuß zu flüchten. Weit kam sie jedoch nicht. Sie wurde außerdem zunehmend aggressiv und schrie die Polizeibeamten an. Aufgrund ihres Verhaltens legten die Polizeibeamten der Frau daher Handschellen an.
Bei der dann folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Fahrerin um eine 51-jährige Hildenerin handelte, sie war in Begleitung einer 35-jährigen Beifahrerin. Augenscheinlich waren beide Frauen alkoholisiert – die Frau am Steuer sogar ganz erheblich: So ergab ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von fast 1,8 Promille (0,88 mg/l). In dem Auto der Frau stellten die Polizisten zudem gleich mehrere leere Sekt- und Piccoloflaschen fest. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die beiden Frauen sogar während ihrer Fahrt daraus getrunken hatten.
Die Konsequenzen für die Frau: Sie musste mit zur Wache, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Dort stellten die Polizeibeamten auch den Führerschein der Hildenerin sicher. Ihr ist damit das Führen von Kraftfahrzeugen bis auf weiteres untersagt. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss eingeleitet.
Quelle: Polizei Mettmann
Titelbild: Symbolbild (Bildquelle: Polizei Mettmann)