Kanton Bern: Jugendschutz für E-Zigaretten soll rasch eingeführt werden
Der Regierungsrat will die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte rasch umsetzen.
Deshalb beantragt er dem Grossen Rat, diese Gesetzesanpassung nicht mit Änderungen der Ladenöffnungszeiten zu verknüpfen, sondern in einer separaten Vorlage zu behandeln.
Die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte ist unbestritten. Das zeigte die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Gesetzesänderung und die Beratungen in der Finanzkommission des Grossen Rats im Januar 2020. Die vom Grossen Rat überwiesene Motion Löffel-Wenger „Jugendschutz auf E-Zigis & CO ausweiten!“ verlangt, dass E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Bern so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und Raucherwaren. Der Regierungsrat unterstützt diese Forderung und will in der Revision des Handels und Gewerbegesetzes nur den Verkauf von E-Zigaretten regeln.
In der gleichen Vernehmlassung schlug der Regierungsrat neben den neuen Regelungen für E-Zigaretten auch eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende vor (Samstag bis 18 Uhr, vier Sonntagsverkäufe). Diese Vorschläge wurden aber in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen. Deshalb will der Regierungsrat die beiden Geschäfte fortan trennen. Dies im Unterschied zur Finanzkommission des Grossen Rats, welche die Anpassung der Ladenöffnungszeiten wieder in die Revision aufzunehmen möchte.
Durch die Verknüpfung droht eine Verzögerung
Es ist davon auszugehen, dass gegen die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten (Motion Haas/Saxer 057-2019) das Referendum ergriffen wird. Durch eine allfällige Volksabstimmung würde auch die Umsetzung der breit abgestützten und unbestrittenen Motion Löffel-Wenger erheblich verzögert. Das will der Regierungsrat verhindern und beantragt dem Grossen Rat, vorerst nur die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte umzusetzen. Damit könnten die Anpassung des Jugendschutzes bereits am 1. Oktober 2020 in Kraft treten, sofern der Grosse Rat die Vorlage in der Frühlingssession 2020 beschliesst.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Anpassungen der Ladenöffnungszeiten (Motion Haas/Saxer) im Rahmen einer separaten Vorlage rasch umzusetzen. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits angelaufen.
Quelle: Kanton Bern
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