Stadtpolizei Zürich: Übertretungsanzeigen nur noch mit QR-Code

Ab dem 2. März 2020 werden Ordnungsbussen von der Stadtpolizei Zürich nur noch elektronisch erfasst. Neben dem bisherigen Datenerfassungsgerät werden Übertretungen neu auch mittels einer App auf Smartphones erfasst.

Auf der Übertretungsanzeige ist neu einzig die Information, dass eine Übertretung festgestellt wurde, sowie ein QR-Code ersichtlich.

Am 1. Januar 2020 trat schweizweit das neue Ordnungsbussengesetz sowie die neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes werden neu auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Dies betrifft bspw. Verstösse gegen das Binnenschifffahrtgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Waldgesetz und das Jagd- und Fischereigesetz.

Bis anhin erhielten die Gebüssten eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein, um die Ordnungsbusse zu bezahlen und einem Hinweis, um was für eine Übertretung es sich handelt. Ab dem 2. März 2020 wird die Stadtpolizei Zürich nur noch Übertretungsanzeigen mit QR-Codes aber ohne Einzahlungsscheine und entsprechenden Hinweis aushändigen, bzw. ausstellen.

Die Gebüssten haben die Möglichkeit den QR-Code mit der Kamera des Smartphones zu scannen und gelangen so direkt zum Online-Bussenschalter der Stadtpolizei Zürich. Alternativ kann der Einstieg auch via www.stadt-zuerich.ch/bussen erfolgen. Personen, welche den Online-Bussenschalter nicht nutzen möchten oder nicht können, werden wie bis anhin 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenen Hinweisen per Post erhalten.

Auf dem Online-Portal kann die Ordnungsbusse mittels Kreditkarte, Postfinance oder Twint bezahlt werden. Zudem erhalten sie die Möglichkeit gegen die Ordnungsbusse Einwand zu erheben. Es besteht aber auch die Möglichkeit mitzuteilen, wer mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs war oder einen Einzahlungsschein mit Referenznummer zu bestellen. Die Informationen auf dem Portal werden in vier Sprachen zur Verfügung gestellt.

Durch die Einführung der neuen Übertretungsanzeigen wird die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert und der administrative Aufwand reduziert.

Nach wie vor ist es möglich, gegen Abgabe einer Quittung, eine Busse direkt vor Ort oder in einer Polizeiwache der Stadtpolizei Zürich bar zu begleichen.

Infoflyer (PDF)

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Stadtpolizei Zürich

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