Coronavirus: Schutz besonders gefährdeter Personen soll verstärkt werden

Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. März die Strategie angepasst und den Schutz besonders gefährdeter Personen ins Zentrum gerückt.

Das Bundesamt für Gesundheit hat zu diesem Zweck Empfehlungen für die Arbeitswelt erlassen, die der Bund als Arbeitgeber umsetzen wird. Der Bundesrat hat sich zudem mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie befasst und prüft Massnahmen zur deren Abfederung.

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben nimmt weltweit weiter zu, ebenso die Zahl der Todesfälle. Auch in der Schweiz steigt die Zahl der Ansteckungen, eine Person ist an den Folgen der Viruserkrankung gestorben. Die Zahl der Fälle dürfte weiter steigen.

Weiterentwicklung der Strategie

Hauptziel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus war bisher, infizierte Personen frühzeitig zu entdecken und zu behandeln, Übertragungsketten zu eruieren und weitere Übertragungen zu verhindern. Weil es bei Massenveranstaltungen zu vielen Ansteckungen kommen kann, die später nicht mehr rückverfolgt werden können, hat der er Bundesrat am 28. Februar ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis am 15. März erlassen. Über die Verlängerung des Verbots entscheidet der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. März. Wird das Verbot verlängert, prüft das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI bis am 20. März Begleitmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.

Die Rückverfolgung der Ansteckungen wird so lange wie möglich weitergeführt. Gleichzeitig entwickelt der Bundesrat die Strategie zur Bekämpfung der Epidemie weiter. Mit neuen Empfehlungen für die Arbeitswelt und an die Bevölkerung soll eine grössere Ausbreitung verhindert oder verlangsamt werden. Dabei rückt der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen ins Zentrum. Ziel ist schwere Erkrankungsfälle und Todesfälle sowie eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu verhindern.

Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, insbesondere chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Bei diesen Personen besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Krankheit schwer verläuft. Dagegen ist die Rate an schweren Fällen bei gesunden Personen unter 60 Jahren gering.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Der Bundesrat prüft einen möglichen Ausgleich von allfälligen Härtefällen. Das WBF führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Das SECO nimmt die Steuerung von Fragen zu wirtschaftlichen Belangen wahr und koordiniert die unterschiedlichen Kontakte.

Das WBF hat am 5. März zusammen mit Vertretern der Kantone, Sozialpartner und Wirtschaftsdachverbänden einen runden Tisch einberufen. Dabei wurde beschlossen, dass laufend diverse Massnahmen mit allen beteiligten Akteuren analysiert werden. So soll zum Beispiel rasch geprüft werden, wie Kurzarbeitsentschädigungen unbürokratisch vereinfacht werden können.

Ausserdem beruft das WBF eine departementsübergreifende, fachtechnische Arbeitsgruppe ein. Deren Ziel wird die Beobachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus sein, das Erörtern des möglichen Handlungsbedarfs von Seiten des Bundes und die Koordination von allfälligen weiteren Arbeiten.

Zudem haben sich am 4. März 2020 SECO, BASPO und BAK darauf verständigt, Anliegen und Fragen aus dem Bereich von Veranstaltungen und Events gemeinsam zu prüfen. Am 17. März wird die aktualisierte Konjunkturprognose publiziert. Im Zuge der Prognoseerstellung entwickelt das SECO Szenarien der Wirtschaftsentwicklung. Sie sollen helfen, die möglichen ökonomischen Auswirkungen des Coronavirus auf die Schweiz abzuschätzen.

Organisation von Generalversammlungen

Bezüglich der Durchführung von Generalversammlungen weist der Bundesrat auf die bestehende Möglichkeit des Aktionärs hin, sich an der GV vertreten zu lassen, insbesondere durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter und den Organvertreter. Betroffene Unternehmen sollen ihren Aktionären entsprechend empfehlen, sich an der GV vertreten zu lassen, um so die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass eine GV auch verschoben werden kann; bei der sechsmonatigen Frist zur Durchführung einer GV handelt es sich einzig um eine Ordnungsfrist. Auch Beschlüsse, die an einer verspätet durchgeführten GV gefasst werden, sind gültig.

Unterstützung durch Assistenzdienst der Armee

Der Bundesrat hat vorsorglich entschieden, den Kantonen bei Bedarf den Assistenzdienst der Armee zur Verfügung zu stellen, etwa um die zivilen Spitaleinrichtungen zu unterstützen. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Diese erteilen in Absprache mit dem VBS den Auftrag. Falls der Assistenzdienst die Dauer von drei Wochen übersteigt, wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegen. Im Rahmen dieses Dienstes werden dem Kanton Tessin aktuell zwei Ambulanzen zur Verfügung gestellt.

Internationale Unterstützung

Die Schweiz unterstützt die Bekämpfung des Coronavirus‘ auf internationaler Ebene mit insgesamt neun Millionen Franken, davon fünf Millionen für die Forschung und vier Millionen für internationale Gesundheitsorganisationen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Kira_Yan – shutterstock.com

MEHR LESEN