Aargauer Schulen ab Montag geschlossen, Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden verboten
Kanton Aargau setzt neue Massnahmen und Empfehlungen des Bundes rasch um
Der Kanton Aargau setzt die heute vom Bundesrat neu beschlossenen oder angepassten Massnahmen und Empfehlungen rasch und situationsgerecht um.
Ab Montag, 16. März 2020, bleiben vorläufig bis zu den Frühlingsferien alle Schulen im Kanton geschlossen.
Ab sofort dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden durchgeführt werden; dies gilt auch für die gemäss bisheriger Regelung bewilligten Veranstaltungen. Die Kantonspolizei unterstützt das Grenzwachtkorps bei der Umsetzung der vom Bundesrat in den Bereichen Grenzverkehr und Grenzkontrollen angeordneten Massnahmen.
Der Regierungsrat ist mit Unternehmen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen bereits in Kontakt, um Massnahmen auf kantonaler Ebene zu prüfen.
Informationen zur Schulschliessung
Der Bundesrat hat heute den Präsenzunterricht an allen Schulen im ganzen Land verboten. Gemäss Verordnung des Bundesrats haben die Kantone nach wie vor die Möglichkeit, Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten (unter anderem Kindertagesstätten, Tagesstrukturen usw.). Die Massnahme dauert bis am 4. April. Das bedeutet, dass die Schulen im Kanton Aargau vom Montag, 16. März 2020, bis zum Ende der Frühlingsferien geschlossen bleiben. Voraussichtlich wird der Schulbetrieb nach Ferienende am Montag, 20. April 2020 wiederaufgenommen werden, wenn es die Lage erlaubt.
Das Departement Bildung und Kultur (BKS) informiert Schulen, Schulbehörden und weitere betroffene Kreise noch heute über die Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung im Kanton Aargau und – soweit wie bereits möglich – über die kantonsspezifischen Auswirkungen und Regelungen.
Der Unterricht an der obligatorischen Volksschule wird vollständig eingestellt. Die Schulen haben den Auftrag, eine Betreuungsmöglichkeit anzubieten. Das für Kindertagesstätten und ähnliche Institutionen zuständige Departement Gesundheit und Soziales geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass diese unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der allgemeinen BAG-Empfehlungen ihren Betrieb aufrechterhalten.
An den nachobligatorischen Schulen wie den Kantonsschulen, den Berufsfachschulen, den Höheren Fachschulen sowie der Fachhochschule geht das Lehren und Lernen digital weiter. Die Lernenden erhalten über die elektronischen Plattformen Aufträge von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. Dozierenden. Die Lehrpersonen stehen ihrem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung.
Die Schulen, Schulbehörden und weiteren Bildungsinstitutionen finden die aktuellsten Informationen jeweils im Schulportal. Allgemeine Informationen zu den Massnahmen im Schulwesen sind auch unter www.ag.ch/coronavirus zu finden.
Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden verboten
Der Bundesrat verbietet per Verordnung ab sofort die Durchführung von allen Veranstaltungen bei denen sich gleichzeitig mehr als 100 Teilnehmende aufhalten. Das Verbot gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Ausnahmen sind nur möglich bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, beispielsweise für Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte (Parlamentssitzungen von Bund, Kantonen und Gemeinden; Gemeindeversammlungen usw.). Der Kanton wird über die Ausnahmeregelungen beziehungsweise das entsprechende Bewilligungsverfahren informieren.
Das Verbot von Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden gilt ab sofort, also auch für Veranstaltungen, die gemäss bisheriger Regelung vom Kantonsärztlichen Dienst bewilligt wurden. Die Bewilligungen werden nicht einzeln widerrufen, sondern mit einer Allgemeinverfügung.
Die Kantone müssen für kleinere Veranstaltungen keine Risikoabwägungen vornehmen oder Bewilligungen erteilten.
Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.
Grundsätzlich müssen Veranstalter und Gastrobetriebe folgende Auflagen beachten: Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen; Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene; Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen; räumliche Verhältnisse so anpassen, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können.
Kantonspolizei unterstützt Grenzwachtkorps
Der Bundesrat hat heute auch beschlossen, ab sofort Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen wiedereinzuführen. Die Kantonspolizei Aargau bereitet in enger Absprache und in operativem Zusammenwirken mit dem Grenzwachtkorps die in diesem Zusammenhang notwendigen Massnahmen und deren Umsetzung vor. Sie hält sich zudem bereit, bei Bedarf Leistungen in den Bereichen Schutz von Infrastrukturen und Einrichtungen sowie der Kontrolle und Durchsetzung von angeordneten Massnahmen zu erbringen. Zurzeit werden die entsprechenden Einsatzplanungen erarbeitet. Die Kantonspolizei betreibt ein vorausschauendes Management der Infektionsrisiken, um die eigene Einsatz- und Handlungsfähigkeit zu erhalten und durch Aufgabenverzicht operative Kapazitäten frei zu machen. Unter anderem auch, um bei Bedarf allenfalls erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den Strassen bewältigen zu können.
Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat heute auch an die Bevölkerung appelliert, unnötige Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zu vermeiden, insbesondere zu Stosszeiten. Weitere Empfehlungen: Beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle Abstand zu anderen Personen zu halten, auf Tourismus- und Freizeitverkehr mit öffentlichem Verkehr zu verzichten; in den öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand zu anderen Personen zu halten und Hygieneregeln und allgemeine Verhaltensempfehlungen konsequent einzuhalten; bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. trockener Husten und Fieber) in keinem Fall Verkehrsmittel des öffentlichen Verkehrs nutzen, sondern zuhause bleiben; wenn immer möglich den Langsamverkehr nutzen (zu Fuss, Fahrrad, E-Bike) für den Arbeitsweg; Personen über 65 Jahren sollen auf die Benützung des öffentlichen Verkehrs möglichst verzichten.
Der öffentliche Verkehr bleibt im Kanton Aargau uneingeschränkt aufrechterhalten. Der Regierungsrat wird die Empfehlungen des BAG zum öffentlichen Verkehr über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle bekannt machen und fordert die Bevölkerung auf, sie zu befolgen.
Lage im Kanton Aargau
Aktuell sind im Kanton Aargau 32 Fälle von Coronavirus-Infektionen bekannt, eine Person ist hospitalisiert. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat bisher im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie rund 120 Gesuche um Kurzarbeit bearbeitet; davon betroffen sind rund 1’500 Personen.
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) sind auf der Webseite des BAG zu finden:
www.bag.admin.ch/neues-coronavirus
Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:
- Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel;
- Hände schütteln vermeiden;
- Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
- Kontakt zu Personen mit Husten- und Schnupfen-Symptomen meiden;
- Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet;
- Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation;
- Abstand halten.
Das BAG hat eine Telefon-Infoline für Fragen zum Coronavirus eingerichtet: +41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden
Das Informationsbedürfnis ist aktuell sehr gross, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Notfall- und Beratungstelefon Coronavirus des Aargauischen Ärzteverbandes
Der Aargauische Ärzteverband betreibt für medizinische Notfälle beziehungsweise dringende medizinische Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus, eine Telefonnummer: 0900 401 501. Die Bevölkerung ist gebeten, die Nummer nur in effektiven medizinischen Notfällen zu benutzen beziehungsweise wenn keine Informationen auf den Webseiten der Behörden gefunden werden können.
Mailadresse für Fragen betreffend den Kanton Aargau
Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.
Für Fragen rund um das Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch
Quelle: Kanton Aargau
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