Baselland ruft Notlage aus

Der Regierungsrat nimmt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass sich das Coronavirus exponentiell und viel rascher als erwartet verbreitet. Dies trifft auf die Region Basel in besonderem Masse zu.

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Regierungsrat die Ausrufung einer Notlage im Sinne von § 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass er einschneidende Massnahmen ergreift, welche die gesamte Bevölkerung und die Unternehmen massiv treffen. Nur durch frühe und einschneidende Massnahmen kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden. Der Ansturm auf die Spitäler muss abgeflacht werden, damit diese nachhaltig in der Lage sein werden, die von der Krankheit schwer Betroffenen zu pflegen und zu heilen und Hunderte von Leben zu retten.

Angesichts der raschen Verbreitung des Coronavirus sieht sich der Regierungsrat gezwungen, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der Krankheitszahlen so weit wie möglich zu verlangsamen. Dabei geht es insbesondere auch darum, das Gesundheitswesen zu entlasten und dessen Funktionsfähigkeit auch in der Notlage aufrecht zu erhalten. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass das möglichst frühzeitige Ergreifen von einschneidenden Massnahmen notwendig ist, um die Verbreitung des Coronavirus zu verzögern. Mehrere Kantone wie der Kanton Tessin haben bereits Massnahmen ergriffen, die über jene des Bundes hinausgehen. Auch im Kanton Basel-Landschaft sind zusätzliche Massnahmen erforderlich.

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Regierungsrat die Ausrufung einer Notlage im Sinne von § 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft. Unter anderem werden Restaurant- und Hotelbetriebe sowie sämtliche Unterhaltungsstätten wie Konzertsäle, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. verpflichtet, den Betrieb einzustellen. Zudem sind alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten. Alle Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind untersagt.

Grundversorgung ist sichergestellt – keine Hamsterkäufe

Verkaufsstätten, welche nicht der Aufrechterhaltung der Grundversorgung (wie Lebensmittel, Tiernahrung, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Treibstoff) dienen, werden geschlossen. Bereiche, die nicht der Grundversorgung dienen, sind von den zugelassenen Verkaufsflächen abzugrenzen und zu schliessen. Sämtliche Beschlüsse sind am Schluss der Mitteilung aufgelistet.

Sicherstellung der Spitalversorgung in der Notlage

Der Standort Bruderholz des KSBL wird vom Regierungsrat als Referenzspital COVID-19 bezeichnet. Personen, die möglicherweise am Corona-Virus erkrankt sind, werden im Kanton Basel-Landschaft nicht mehr in Arztpraxen und in Notfallstationen getestet. Zu diesem Zweck werden eigens zwei Abklärungszentren in Münchenstein und Lausen eingerichtet. Das Abklärungszentrum Münchenstein befindet sich im Kuspo, jenes in Lausen in der Mehrzweckhalle Stutz. Durch die Grösse der Räume kann das sogenannte „Social Distancing“ gewährleistet werden und die Patientinnen und Patienten können sich getrennt voneinander aufhalten und untersucht werden. Die beiden Aussenstellen in Münchenstein und Lausen werden von Hausärztinnen und Hausärzten betrieben und durch Ärzte aus den drei Kantonsspitälern und durch geschultes medizinische Fachpersonal unterstützt.

Regierungspräsident Isaac Reber sagte an einer Medienkonferenz in Liestal: „Es wird nicht möglich sein, das Virus aufzuhalten. Wir müssen jetzt einschneidende Massnahmen treffen, um die wirksame Eindämmung und die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus zu erreichen. Wir müssen die derzeit steil ansteigende Kurve brechen. So wollen wir einen Kollaps der Gesundheitsversorgung verhindern. Wenn uns das gelingt, heisst das nichts weniger, als dass wir es schaffen, Leben zu retten.“

Im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung am Sonntag, 15. März 2020, hat der Regierungsrat deshalb folgende Massnahmen beschlossen, welche ab dem 16. März 2020, 06.00 Uhr vorerst bis am 30. April 2020 um 24.00 Uhr gelten:
  • Alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.
  • Der Regierungsrat kann Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. Entsprechende Gesuche sind mit einem Schutzkonzept betreffend Einhaltung der Regeln des BAG beim Kantonalen Krisenstab einzureichen.
  • Alle Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind untersagt
  • Menschen über 65 und Angehörige weiterer Risikogruppen wird empfohlen:
    – Keine Minderjährige zu betreuen,
    – nicht an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen, und
    – keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ausser für medizinische oder berufliche Zwecke oder für den Kauf von Grundnahrungsmitte
  • Die im Kanton Basel-Landschaft verkehrenden Transportunternehmen des Öffentlichen Verkehrs (exkl. SBB und Taxi) treffen die notwendigen Massnahmen, damit die pro Transportmittel zur Verfügung stehenden Plätze jeweils höchstens zur Hälfte genutzt werden.
  • Verkaufsstätten, welche nicht der Aufrechterhaltung der Grundversorgung (wie Lebensmittel, Tiernahrung, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Treibstoff) dienen, werden geschlossen. Bereiche, die nicht der Grundversorgung dienen, sind von den zugelassenen Verkaufsflächen abzugrenzen und zu schliessen.
  • In Verkaufsstätten und bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Hygiene-Regeln des BAG und der sozialen Distanz zu sorgen (1 Person/4m2 Netto-Verkaufsfläche).
  • Restaurant- und Hotelbetriebe sowie sämtliche Unterhaltungsstätten wie Konzertsäle, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. werden verpflichtet, den Betrieb einzustellen.
  • Der Standort Bruderholz des KSBL wird als Referenzspital COVID-19 bezeichnet.
  • Alle Spitäler müssen von allen nicht sofort notwendigen medizinischen Eingriffen (elektive Eingriffe) absehen. Es gilt ein Aufnahmestopp für alle planbaren Eingriffe.
  • Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, die Personen aus Risikogruppen betreuen, ist untersagt. Über Ausnahmen (z. B. Besuche für Patientinnen und Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten) entscheidet die Institution.
  • Die zuständigen kantonalen Behörden werden ermächtigt, bei Bedarf die notwendigen Mittel (Sachmittel, Personal, Dienstleistungen, Unterkünfte etc.) bei Privaten zu requirieren, um die Notlage zu bewältigen.
  • Wo immer möglich wird in der kantonalen Verwaltung im Home Office gearbeitet.
  • Die übrigen Arbeitgebenden sind dringend angehalten, Home Office so weit wie möglich durchzusetzen.
  • Der persönliche Publikumsverkehr in der kantonalen Verwaltung wird auf ein Minimum reduziert.
  • Die Orientierungstage des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz im Rahmen des Vollzugs von Bundesrecht werden ausgesetzt.

Gespräche mit der Wirtschaft

Der Regierungsrat ist sich der grossen Auswirkungen auf die Unternehmungen bewusst und ist in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmerschaft. Auf der Basis der Bundesbeschlüsse werden weiterführend Massnahmen besprochen.

Der Regierungsrat bittet alle Betroffenen um Verständnis und dankt allen für die gelebte Solidarität jetzt und in der kommenden schwierigen Zeit.

 

Quelle: Kanton BL
Artikelbild: Symbolbild © Svetocheck – shutterstock.com

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