Der Regierungsrat akzeptiert den Entscheid des Bundesrats und appelliert an die Urner Bevölkerung, sich zu schützen

Der Kantonale Führungsstab hat am Donnerstag, 19. März 2020, eine Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre als Sofortmassnahme angeordnet. Dazu war er aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Covid-19-Verordnung des Bundesrats berechtigt.

Der Regierungsrat hat diese Massnahme am Freitagmorgen, 20. März 2020, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Bevölkerungsschutzgesetzes, genehmigt.

Der Bundesrat hat ebenfalls am Freitagnachmittag, 20. März 2020, eine erneute Änderung der Covid-19-Verordnung beschlossen und darin die Nutzung des öffentlichen Raums abschliessend geregelt. Somit wird der Spielraum der Kantone auf ein Minimum reduziert. Der Regierungsrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Somit gelten die vom Bundesrat am Freitag angeordneten Massnahmen und die Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre in Uri ist aufgehoben.

Der Regierungsrat und der kantonale Führungsstab wollen die Urner Bevölkerung bestmöglich schützen. Sie appellieren an alle, die verschärften Massnahmen des Bundesrats strikt einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Der Bundesrat fordert die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind.
  • Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss.
  • Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
  • Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Die Polizei kann bei Nichteinhaltung Ordnungsbussen verhängen.

Der Coronavirus ist gefährlich, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die aktuellen Zahlen (Stand 17. März 2020) aus Italien bestätigen, dass rund 97 Prozent der Verstorbenen über 60 Jahre alt waren.

Die Koordination für freiwillige Hilfseinsätze (wie z.B. Einkäufe erledigen oder andere wichtige Besorgungen) bei Personen, die Unterstützung benötigen, übernimmt der Kantonalverband Uri des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Freiwillige Helferinnen und Helfer und auch Personen, die Unterstützung benötigen, können sich melden:

Per Telefon: 041 874 30 75
Per Email: info@srk-uri.ch

Die Koordinationsstelle ist erreichbar zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13:30 und 17:00 Uhr.

 

Quelle: Standeskanzlei Uri
Bildquelle: Standeskanzlei Uri

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