Kanton Luzern: Anhaltende Trockenheit führt zu erheblicher Waldbrandgefahr
Infolge des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetters erhöht der Kanton Luzern die Gefahrenstufe auf „erheblich“ (Stufe 3). Per sofort gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das bedeutet, Feuer sind nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
Die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist lokal unterschiedlich ausgeprägt. Insgesamt stufen die Forstbehörden die Gefahrensituation als erheblich ein (Stufe 3). Im nördlichen Kantonsteil und an südost- bis südwestexponierten Lagen wie beispielsweise an der Rigi ist es sehr trocken. Auch Naherholungsgebiete wie beispielsweise der Bireggwald oder der Sonnenberg sind betroffen. Bei Wind und Windböen und in Gebieten mit einem grossen Anteil an dürrer Vegetation steigt die Waldbrandgefahr schnell und stark an.
Waldbesucherinnen und Waldbesuchern wird dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und in Waldesnähe umzugehen. Feuer soll ausschliesslich in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. An nicht fest eingerichteten, beispielsweise nur mit einigen Steinen gesicherten Feuerplätzen, sollte gegenwärtig kein Feuer entfacht werden. Bei starkem Wind sollte auch an fest eingerichteten Feuerstellen ganz darauf verzichtet werden. Brände können sich rasch entzünden und ausbreiten. Durch verantwortungsbewusstes Handeln lassen sich Wald- und Flurbrände verhindern.
Die aktuellen Prognosen sagen für den laufenden Monat ein mildes und trockenes Wetter voraus. Damit sich die Situation entschärfen kann, sind genügend Niederschläge verteilt auf dem ganzen Kantonsgebiet nötig. Bleiben diese aus, kann ein Feuerverbot im Freien nicht ausgeschlossen werden.
Bild: Nicht fest eingerichtete Feuerstelle: Hier dürfen keine Feuer mehr entfacht werden.
Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit der Polizei und Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Eine Neubeurteilung der Lage erfolgt Anfang nächster Woche.
Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet.
Titelbild: Festeingerichtete Feuerstelle: Feuer dürfen hier nur noch mit grosser Vorsicht entfacht werden.
Quelle: Kanton Luzern
Bildquelle: Kanton Luzern