Personentransporte auf Materialseilbahnen bedeuten grosse Gefahr
Personentransporte sind auf Materialseilbahnen nicht zulässig und können zu schweren Unfällen führen. Falls Personentransporte nötig sind, kann der Bau von Personenseilbahnen auf Alpbetriebe in Erwägung gezogen werden.
Bund und Kantone unterstützen im Rahmen von Strukturverbesserungen Erschliessungsstrassen und Seilbahnen im Berggebiet.
In den letzten Jahren ist es wiederholt zu schweren Unfällen auf Seilbahnen gekommen, die für den Personentransport nicht zugelassenen waren. Oftmals sind sich die Benutzerinnen und Benutzer gar nicht bewusst, wie gross die Gefahr ist. Sie lassen sich dadurch täuschen, dass mit der Bahn grosse Lasten transportiert werden.
Materialseilbahnen haben jedoch keine automatisch wirkenden Bremsen, was durch die grossen Absturzhöhen und enormen Beschleunigungen unmittelbar lebensbedrohlich werden kann. Auf ansonsten unerschlossenen Alpen besteht aber wegen der Zeitersparnis und der anstrengenden Fussmärsche das Bedürfnis nach einer Alpstrasse oder einer Seilbahn mit „legaler“ Personenbeförderung.
Aufgrund der hohen Investitionskosten scheuen viele Seilbahnbetreiber den Bau von Personenseilbahnen. Wie dies bei Erschliessungsstrassen im Berggebiet der Fall ist, können auch Seilbahnen (Personen- oder Materialseilbahnen) bei einem Neubau oder bei einer Erneuerung sowie Instandstellungsarbeiten mit Subventionen für Strukturverbesserungen unterstützt werden.
Bei subventionierten Erschliessungsvorhaben von Alpgebieten gibt es keine Standardlösung. Aus betrieblicher Sicht haben Alpwege für die Alpbewirtschafter meist einen grösseren Nutzen als Seilbahnerschliessungen. Es muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Alperschliessung am Boden oder in der Luft sinnvoller, landschaftsverträglicher und ökonomischer ist.
Personenunfälle mit einer Materialseilbahn sind mit menschlichem Leid und rechtlichen Folgen verbunden: Als vorsorgliche Massnahme ist die Anbringung eines Verbotsschilds für Personentransporte bei Materialseilbahnen unerlässlich. Personen dürfen nur mit Seilbahnen transportiert werden, die für diesen Zweck zugelassen sind.
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft
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