Mehrere Versammlungen für den 1. Mai angemeldet – Hinweise der Polizei

Köln. Für den kommenden Freitag (1. Mai) liegen der Polizei Köln 20 (Stand 29. April) Versammlungsanmeldungen vor, bei denen die Ausnahmegenehmigung seitens der Stadt Köln geprüft wird. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Anmeldungen folgen werden.

Die Stadt Köln führt aktuell Kooperationsgespräche mit den Versammlungsanmeldern während die Polizei sich auf einen größeren Einsatz vorbereitet. Nach aktuellem Stand sind für die folgenden Plätze und Standorte Versammlungen in Planung: Domplatte, Roncalliplatz, Deutzer Werft, Heumarkt, Kapellenstraße, Weyertal, Kerpener Straße, Hans-Böckler-Platz, Gudrunstraße, Kalk Post, Ottoplatz sowie auf dem Berliner Platz in Leverkusen.

Polizeipräsident Uwe Jacob appelliert erneut, sich in der aktuellen Situation besonders verantwortungsvoll zu verhalten und die Auflagen zu befolgen: „Der Maifeiertag ist ein historischer Tag unserer Demokratie. Es ist uns allen wichtig, dass es besonders an diesem Tag möglich ist, sich zur freien Meinungsäußerung zu versammeln. Wir als Polizei werden den Schutz der jeweiligen Versammlung gewährleisten. Wir bitten weiterhin darum, die Auflagen und damit einhergehenden Grenzen einzuhalten und mit Blick auf die Gesundheit der Bevölkerung besonders verantwortungsvoll zu agieren.“

Nach den ersten Lockerungen der Corona-Schutz-Verordnung seit dem 20. April 2020, hat die Polizei Köln bereits 16 Versammlungsanmeldungen mit Ausnahmegenehmigungen der Stadt Köln bestätigt und die Durchführung geschützt. Alle angemeldeten Versammlungen verliefen auflagenkonform. Lediglich im Nachgang zu einer Versammlung auf dem Heumarkt am Sonntagnachmittag (26. April) gab es einen weiteren Anlass für einen Polizeieinsatz (siehe dazu Pressemeldung Ziffer 5 vom 26. April 2020). Neben den Strafanzeigen gegen einen 25-Jährigen wegen Widerstand, Beleidigung und eines Betäubungsmittelverstoßes liegen mittlerweile zwei Strafanzeigen gegen die einschreitenden Polizisten vor. Die Polizei Bonn ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln.

Allgemeine Informationen zu Versammlungen in der aktuellen Situation

Wichtiger Hinweis

Die Anmeldefristen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie die Geschäftszeiten (grundsätzlich werktags; montags bis freitags 7.30 Uhr – 16 Uhr) der für die Ausnahmegenehmigung und der anschließenden Bestätigung zuständigen Behörden sind auch in dieser herausragenden Zeit der Pandemie zu beachten.

Für Versammlungsanmelder gilt, dass die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen begrenzt wird. Zudem sind nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions, aber keine Aufzüge möglich, da eine Einhaltung der für den Infektionsschutz notwendigen Mindestabstände sonst nicht gewährleistet werden kann.

Des Weiteren verpflichtet die Stadt Köln den Versammlungsleiter, eine Teilnehmerliste zu erstellen und zwei Monate aufzuheben. Nur im Infektionsfall muss diese Liste auf Verlangen der Gesundheitsbehörde an diese ausgehändigt werden. Während der Versammlung müssen die Abstände zwischen den Teilnehmenden 1,5 m betragen, daneben sind für Ordner, Passanten und Einsatzkräfte 3,5 Meter breite Korridore einzurichten.

Flyer oder Informationsmaterial dürfen nicht verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden. Hierdurch sollen direkte Kontakte zwischen Menschen – und damit das Infektionsrisiko – minimiert werden.

 

Quelle: Polizei Köln
Titelbild: Symbolbild © FooTToo

MEHR LESEN