Kanton TI: Schule beginnt wieder - Polizei bittet um erhöhte Aufmerksamkeit

COVID-19 hat uns alle grosse Anstrengungen abverlangt, um den kantonalen und eidgenössischen Richtlinien zu entsprechen, und hat unseren Lebensstil erheblich verändert.

Eine gute Gewohnheit, die nicht geändert werden sollte, ist die gebührende Aufmerksamkeit für die Schüler, die bald wieder auf den Heimschulweg zurückkehren werden.

Deshalb sensibilisieren das Präventionsprojekt „Sichere Strassen“ (progetto di prevenzione Strade sicure), die Kantonspolizei und die Gemeindepolizei die Verkehrsteilnehmenden dank der Strassenverkehrs-Präventionsratschläge zum Schutz der Kinder erneut. Darüber hinaus bleiben angesichts der aktuellen Situation in Bezug auf COVID-19 die Richtlinien zu Versammlungsverboten, sozialer Distanzierung und erhöhten Hygienevorschriften gültig und müssen eingehalten werden.

Gemäss kürzlich veröffentlichten Statistiken gab es im Jahr 2019 27 verletzte Kinder (34 im Jahr 2018) als Folge von Unfällen auf Tessiner Strassen. Davon waren 9 (14) Fussgänger, wobei ein Kind (4) auf dem Zebrastreifen überfahren wurde. Es ist also eine leichte Verbesserung eingetreten, aber wie wir in den letzten Monaten gelernt haben, müssen wir weiterhin wachsam bleiben. In diesem Zusammenhang ist die Prävention in der Schule, durch kantonale und kommunale Polizeibeamte und die Bevölkerung äusserst wichtig, um zu verhindern, dass Unachtsamkeit und schlechtes Fahrverhalten in eine Tragödie ausarten. Wir möchten Sie daher an einige Verhaltenstipps sowohl für diejenigen, die zu Fuss gehen, als auch für diejenigen, die Auto fahren, erinnern.

Für diejenigen, die sich zu Fuss fortbewegen, wird empfohlen, in einer Reihe zu gehen, das ältere Kind hinten, das kleinere vorne, um eine bessere Sicht für alle zu gewährleisten. Die grundlegenden Regeln beim Überqueren der Strase auf Fussgängerüberwegen sind folgende:

Ich halte an und warte, schaue und höre zu.

Eltern oder Bekannte, die Kinder mit dem Auto zur Schule begleiten, sollten daran denken, nicht in der Nähe des Schulgeländes, sondern auf den offiziellen Parkplätzen anzuhalten.

Besondere Aufmerksamkeit ist auch beim Rückwärtsfahren zu beachten, da immer die Gefahr besteht, die angrenzenden Gebiete nicht vollständig zu überschauen, insbesondere wenn Kinder mitfahren.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass es strengstens verboten ist, auf dem Bürgersteig zu parken, vor allem vor Bildungseinrichtungen, wo es den Schülern den Durchgang erschwert und damit die Gefahren erhöht. Um unangenehme Folgen zu vermeiden, muss darauf geachtet werden, dass Kinder im Fahrgastraum mit den entsprechenden Sicherheitssystemen ordnungsgemäss gesichert sind.

Diese und andere Tipps finden Sie in der Broschüre „Alle in der Schule“, die bereits in den Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt wurde. Die Polizei wird dafür sorgen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Strassen in der Nähe von Schulgebäuden nicht überschritten wird und dass die Regeln zum Schutz von Fussgängern, die die Strasse überqueren, eingehalten werden.

In Bezug auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit COVID-19 sollte die Gehbegleitung auf dem Weg von der Schule zum Elternhaus wo immer möglich gefördert werden. Die Begleitung von Schülern durch Grosseltern oder Risikopersonen sollte vermieden werden. Ist dies nicht möglich, muss geprüft werden, ob die transportbedingten Gesundheitsbedingungen gewährleistet sind. Zwischen Erwachsenen und Erwachsenen sowie zwischen Erwachsenen und Schülern muss im Falle von zwischenmenschlichen Kontakten ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. An den von der Schule festgelegten Ruheplätzen zur Begleitung und Abholung der Schülerinnen und Schüler wird den Erwachsenen empfohlen, die Schule und die Klassenräume nicht zu betreten, nicht zu drängen und die sozialen Distanzen zu respektieren.

 

Quelle: Kantonspolizei Tessin
Titelbild: Symbolbild / Studio Peace / shutterstock

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