Kanton Luzern: Coronavirus - Software für Contact-Tracing

Für das Contact Tracing, also die Rückverfolgung von Infektionsketten, hat sich der Kanton Luzern für die Software SORMAS entschieden. Er betreibt diese in einer Verbundlösung mit anderen Kantonen.

Zudem baut der Kanton das Medical Center Luzern in Nottwil zurück und verlegt das „Drive-In“-Testzentrum von der Messe Luzern auf das Gelände des Armeeausbildungszentrums Luzern (AAL). Mit Blick auf die weitere Lockerungsphase per Anfang dieser Woche zieht WAS Wirtschaft Arbeit Soziales eine positive Zwischenbilanz bei den Kontrollen der Betriebe.

Der Bund hat die Kantone beauftragt, ab 11. Mai 2020 das Contact Tracing wiederaufzunehmen. Der Kanton Luzern setzt dieses bereits seit dem 4. Mai 2020 wieder um. Zur Unterstützung beim Rückverfolgen von Infektionsketten wird der Kanton in naher Zukunft die Software SORMAS einführen. Der Betrieb der Software erfolgt als Verbundlösung mit anderen Kantonen unter der Federführung des Bundes, wobei der Kanton Luzern eine koordinierende Rolle unter den Kantonen einnehmen wird.

Die Software SORMAS (Surveillance, Outbreak Response Management and Analysis System) wurde vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig (DE) entwickelt. Sie kann für die Beobachtung und Nachforschung aller gängigen Infektionskrankheiten verwendet und auch nach der COVID-19-Pandemie bei Bedarf weiter eingesetzt werden. Sie hat sich in der Ebola-Epidemie 2014/15 in Westafrika bewährt und kommt aktuell auch in Deutschland in der COVID-19-Pandemie zum Einsatz.

SORMAS ermöglicht aufgrund verschiedener Werkzeuge ein effizientes Contact Tracing – und das bei geringem Ressourcenaufwand. Das Contact Tracing wird durch die Lungenliga Zentralschweiz in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Gesundheit und Sport durchgeführt, mit Unterstützung des Zivilschutzes. Die Software SORMAS ist in Deutschland mehrfach datenschutzzertifiziert. Auch der Luzerner Datenschutzbeauftragte ist eng eingebunden in das Projekt.

Medical Center Luzern in Nottwil wird abgebaut

Aufgrund der rückläufigen Ansteckungszahlen sind die Kapazitäten in den Luzerner Spitälern für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten aktuell ausreichend. Daher wird das Medical Center Luzern (MCL) in Nottwil bis Ende Mai 2020 zurückgebaut. Im Bedarfsfall kann das MCL im Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) innerhalb von maximal drei Wochen wieder aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Ausgaben für das MCL belaufen sich schätzungsweise auf rund 200’000 bis 250’000 Franken. Sie werden vom Kanton übernommen.

Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: „Das MCL musste zum Glück nicht in Betrieb genommen werden. Dennoch war es aus verschiedenen Gründen richtig und wichtig, dass man sich auf den Worst-Case vorbereitet hat.“ Das MCL mit einer Kapazität von mindestens 200 Betten wäre im Bedarfsfall der gesamten Zentralschweizer Bevölkerung offen gestanden. Der Rückbau des MCL sei folgerichtig, da die Entwicklung der Fallzahlen dies zuliesse und andererseits genügend Bettenkapazitäten im Luzerner Kantonsspital, St. Anna und SPZ frei seien, so der Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Drive-In-Testcenter zieht auf Gelände von AAL

Der Standort des Drive-In-Testcenters wird von der Messe Luzern auf das Gelände des Armeeausbildungszentrums Luzern (AAL) verlegt. Der Grund ist, dass die geschäftlichen Aktivitäten der Messe Luzern nicht beeinträchtigt werden sollen. Ab Montagnachmittag, 18. Mai 2020, steht das Testcenter wieder zur Verfügung.

Betriebe halten Schutzmassnahmen grundsätzlich gut ein
Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) von WAS wira Luzern hat seit dem 26. März 2020 insgesamt 291 Kontrollen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Die Betriebe halten die COVID-19-Schutzmassnahmen grundsätzlich gut ein. Bei rund einem Drittel der Fälle mussten lediglich kleinere Korrekturen angeordnet werden. Die Mängel wurden direkt vor Ort sofort behoben. Bisher wurden die Kontrollen durch vier KIGA-Mitarbeitende durchgeführt.

Seit 11. Mai 2020, dem Beginn einer weiteren Lockerungsphase, stehen dank der Koordination mit weiteren Behörden insgesamt bis zu 15 Kontrollierende im Einsatz. Ab diesem Zeitpunkt wurden in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelkontrolle sowie der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei auch die wiedereröffneten Gastgewerbebetriebe kontrolliert. Seit 11. Mai 2020 sind 100 Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Grossverteiler, Einkaufszentren, Verpflegungs- und Gastgewerbebetriebe etc. kontrolliert worden. Auch hier ergaben die Kontrollen grundsätzlich gute Resultate. Es mussten nur kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Ab 20. Mai 2020 sind bis zu 120 Kontrollen pro Woche vorgesehen.

Etwas über 8800 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung

Stand 14. Mai 2020 sind im Kanton Luzern seit Ausbruch der COVID-19-Krise etwas über 8800 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung für rund 104’000 Arbeitnehmende eingereicht worden. 8450 der Gesuche sind bereits bewilligt worden. Bis heute wurden von der Arbeitslosenkasse über 45 Millionen Franken als Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt. Die mit den Gesuchen zusammenhängenden Abrechnungen wurden seit letzter Woche durch 30 Mitarbeitende bearbeitet. Bis heute, 15. Mai 2020, sind alle vollständig eingereichten März-Abrechnungen und bis Ende Mai sollten auch die vollständig eingereichten April-Abrechnungen bearbeitet sowie die Gelder ausbezahlt sein. Wegen fehlender Angaben über die ausbezahlten Löhne und die geleisteten Arbeitsstunden vor Beginn der Kurzarbeit konnten viele Abrechnungen noch nicht erledigt werden. WAS wira Luzern arbeitet momentan in Zusammenarbeit mit dem SECO an einer neuen Online-Lösung, damit die Gesuche für die Kurzarbeitsentschädigung künftig als E-Formular einfacher und effizienter eingereicht werden können. Sobald die Online-Lösung zur Verfügung steht, wird WAS wira Luzern die Öffentlichkeit informieren.

Rund 6600 Gesuche für Corona-Erwerbsersatzentschädigung

Stand 14. Mai 2020 sind rund 6600 Gesuche für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung eingegangen. Über 88 Prozent davon wurden bereits bearbeitet. Insgesamt hat WAS Ausgleichskasse Luzern bisher Leistungen in der Höhe von rund 13,1 Millionen Franken an Eltern, Selbstständige und Personen in Quarantäne ausgerichtet. Ziel ist es, dass bis Ende dieser Woche mindestens 90 Prozent der Gesuchstellenden eine Auszahlung, ein Abklärungs- oder ein Bestätigungsschreiben erhalten haben. Die Umsetzung dieser durch den Bund verordneten Massnahme hat zu einem massiven Mehraufwand für WAS Ausgleichskasse Luzern geführt.

Arbeitslosigkeit ist leicht angestiegen

Die Anzahl der Stellensuchenden im Kanton Luzern ist seit dem 1. März 2020 auf etwas über 8350 Personen angestiegen. Das ist eine Zunahme von knapp 24 Prozent. Die Arbeitslosenquote ist im Kanton Luzern von 2,0 auf 2,3 Prozent innert Monatsfrist angestiegen.

Sport erhält Soforthilfe

Im Kanton Luzern haben Sportvereine, -verbände und weitere Nonprofit-Organisationen aus dem Bereich Sport seit April 2020 die Möglichkeit, Gesuche um Finanzhilfe einzureichen. Die Eingabefrist läuft bis Ende Mai 2020. Der Kanton Luzern unterstützt die Akteurinnen und Akteure im Sport, wenn deren finanzielle Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie schwierig und die Weiterführung ihrer Tätigkeiten gefährdet ist. Regierungsrat Guido Graf: „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund die Jugend- und Sportbeiträge ausrichtet, auch wenn die Kurse und Trainings wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden haben.“

Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden

Regierungsrat Guido Graf zeigt sich grundsätzlich erfreut über die Wirkung der Massnahmen. „Die Bevölkerung hat mit ihrer Disziplin beim Befolgen der Abstands- und Hygieneregeln massgeblich dazu beigetragen, dass die Fallzahlen rückläufig sind, sodass die Massnahmen schrittweise gelockert werden können.“ Zugleich mahnt er: „Das Virus ist immer noch da und die Pandemie nicht ausgestanden. Wir müssen uns weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten, um uns und unsere Mitmenschen zu schützen und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.“ Zudem seien Ansammlungen von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit weiterhin untersagt und würden polizeilich geahndet.

Regierungsrat Guido Graf dankt im Namen der Luzerner Regierung herzlich allen Luzernerinnen und Luzernern sowie insbesondere allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen für ihr Engagement.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Titelbild: Kira_Yan – shutterstock.com

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