Stadtpolizei St.Gallen: Anpassungen bei Bewilligungen und Schalteröffnungszeiten
Die Stadtpolizei St.Gallen führte aufgrund des Lockdowns zur Bekämpfung des Coronavirus kostenlose Parkmöglichkeiten für medizinisches Personal und Ärzte ein.
Ebenfalls erhielten Lieferdienste eine kostenlose Bewilligung für den Warenumschlag. Aufgrund der zurückkehrenden Normalität laufen diese Bewilligungen per 7. Juni 2020 aus. Zudem werden die Schalter der Stadtpolizei wieder zu den ordentlichen Zeiten betrieben.
Während des Lockdowns stellte die Stadtpolizei St.Gallen medizinischem Personal und Ärzten eine Bewilligung für kostenloses Parkieren aus. Damit sollte die medizinische Versorgungssicherheit unterstützt werden. Ebenso erhielten Lieferservices eine Bewilligung für den erleichterten Warenumschlag.
So durften diese beispielsweise auch in der Innenstadt vor ihr Geschäft fahren, um Waren ein- oder auszuladen. Die Bewilligungen wurden für die Dauer der ausserordentlichen Lage eingeführt. Mit der dritten Lockerungsetappe erfolgt ein weiterer Schritt zurück in eine neue Normalität. Aufgrund dessen laufen diese Bewilligungen per 7. Juni aus und gelten damit ab dem 8. Juni 2020 nicht mehr. Die Stadtpolizei St.Gallen hat Personen, welche über eine entsprechende Bewilligung verfügen, persönlich über die Aufhebung informiert.
Lieferdienste weiterhin möglich
Betriebe, welche trotz Lockerungen weiterhin einen Lieferdienst unterhalten und dafür ab dem 8. Juni 2020 keine Bewilligung mehr haben, sollen sich mit der Stadtpolizei St.Gallen in Verbindung setzen. Es wird dann geprüft, ob und wie Warenumschlag möglich ist.
Schalteröffnungszeiten
Die Stadtpolizei St.Gallen verkürzte aufgrund der Kundenfrequenzen während des Lockdowns die Schalteröffnungszeiten. Seit Montag, 2. Juni 2020, sind die Schalter nun wieder zu den ordentlichen Betriebszeiten geöffnet. Alle Öffnungszeiten sind unter www.staposg.ch einsehbar.
Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei St.Gallen