Coronavirus: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz
Der Bundesrat will mit dem Covid-19-Gesetz dem Parlament den Erlass eines dringlichen und befristeten Bundesgesetzes beantragen für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind.
Mit der Vorlage soll das bisherige Massnahmenpaket des Bundesrates durch einen Beschluss des Parlaments gesetzlich abgestützt werden. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es dauert bis zum 10. Juli 2020.
Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz; für andere Verordnungen stützte er sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Damit die Verordnungen nach sechs Monaten nicht automatisch ausser Kraft treten, muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig eine Botschaft zu gesetzlichen Grundlagen der Verordnungen unterbreiten.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung von Delegationsnormen vor, die bis Ende 2022 befristet sind. Sie erteilen dem Bundesrat die Befugnis, weiterhin notwendige Massnahmen fortzuführen oder anzupassen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat von seinen Befugnissen nur solange und nur soweit Gebrauch machen darf, wie dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tatsächlich nötig ist. Sollte sich zeigen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden kann, wird der Bundesrat bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen.
Der Gesetzesentwurf umfasst gesamthaft 13 Artikel. In neun Bestimmungen werden die Sachgebiete aufgeführt, in denen dem Bundesrat besondere Befugnisse eingeräumt werden: Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich, justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen, gesellschaftsrechtliche Massnahmen, insolvenzrechtliche Massnahmen, Massnahmen für Kultur, Massnahmen im Medienbereich, Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls und im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Damit das Parlament die Möglichkeit hat, das Gesetz in der Herbstsession zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen, soll die Botschaft bereits am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Vernehmlassungsfrist wurde daher auf drei Wochen verkürzt.
Quelle: Der Bundesrat
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