Großvater bewahrt Enkel vor Gefängnis

Basel/Freiburg. 105 Tage Ersatzfreiheitsstrafe drohten einem 22-Jährigen.

Da sein Großvater die Geldstrafe für ihn bezahlte blieb ihm das Gefängnis erspart.

Am Montagvormittag kontrollierte eine Streife des Zoll einen deutschen Staatsangehörigen in einem Fernzug zwischen Basel und Freiburg. Bei der Überprüfung auf Höhe Schliengen stellte die Streife fest, dass gegen den 22-Jährigen ein offener Haftbefehl vorliegt. Wegen Urkundenfälschung war eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro zu vollstrecken. Ersatzweise drohten dem Gesuchten 105 Tage Freiheitsstrafe. Am Hauptbahnhof Freiburg wurde der Mann durch die Bundespolizei übernommen. Auf der Dienststelle kontaktierte der 22-Jährige telefonisch seinen Großvater. Dieser erklärte sich bereit die Strafe seines Enkels zu bezahlen. Etwa eineinhalb Stunden später kam für den Gesuchten die erlösende Nachricht. Sein Großvater hat die Geldstrafe inklusive Kosten, gesamthaft 6552,25 Euro bei der Bundespolizei in Trier eingezahlt. Daraufhin durfte der 22-Jährige seine Reise, ohne Halt im Gefängnis, fortsetzen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Titelbild: Symbolbild (© pureshot – shutterstock.com)