Achtung vor Hitzetod - ein Auto kann zum Backofen werden

Der Schweizer Tierschutz STS erinnert eindringlich daran, niemals einen Hund im Auto bei prallem Sonnenschein zurückzulassen, und sei es auch noch so kurz.

Ein Auto kann zum Backofen werden.

Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Autoinnenraum pro Minute um ein Grad auf – bereits bei einer Aussentemperatur von 30 Grad, sind Werte bis zu 70 Grad in kurzer Zeit erreicht. Auch ein Fensterspalt ändert daran nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann ein Hund den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden. Pro Jahr werden rund ein Dutzend Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzen Auto verurteilt, zum Teil zu Strafen von mehreren Hundert bis zu mehr als Tausend Franken.

Die Befreiung aus einem verschlossenen Auto

Bei einer Befreiungsaktion beachten Sie bitte immer folgende Grundsätze und Sie haben aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:

– Sind Sie in einem Einkaufszentrum, lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um den Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden.
– Ist der Besitzer unauffindbar, alarmieren Sie sofort die Polizei.
– Schlagen Sie die Autoscheibe erst ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder nicht kommt und/oder Sie sehen, dass ein dringender Notfall vorliegt.
– Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
– Legen Sie den befreiten Hund in den Schatten und befeuchten Sie seinen Körper und seine Beine mit nassen, kühlen Tüchern und benetzen die Maulhöhle mit kaltem Wasser. Überlassen Sie die weitere Behandlung einem Tierarzt.
– Erstellen Sie zu Ihrer eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, ergänzt durch Handyfotos oder -filme, denn nicht jeder Tierhalter ist für so eine Rettung dankbar und könnte evtl. eine Schadenersatzforderung für die beschädigte Autoscheibe stellen.

 

Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Artikelbild: Symbolbild © Nina Buday – shutterstock.com

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