Explosiver Transport gestoppt Zoll stellt bei Kontrolle 170 Kilogramm Feuerwerkskörper sicher
Dresden. 170 Kilogramm Feuerwerkskörper stellten Zöllner am 19.07.2020 bei der Kontrolle eines 22-jährigen Polen an der Bundesautobahn 4 am Rastplatz „Wiesaer Forst“ sicher.
Die Feuerwerkskörper befanden sich in schwarzer Folie verpackt auf der Ladefläche des zuvor aus Polen ein-gereisten Transporters.
Auf Befragen sagte der Mann zunächst, er habe Umzugsgut geladen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Zöllner auf der Ladefläche dann mehr als 10.500 Feuerwerkskörper unterschiedlicher Größe. Darauf fehlten die notwendigen Prüfsiegel und Konformitätsbewertungen. Die Nettoexplosivmasse der Feuerwerkskörper beträgt 44,5 Kilogramm.
Die Zöllner beschlagnahmten die Feuerwerkskörper und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.
Hintergrundinformationen: Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Der Transport und die Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle: Hauptzollamt Dresden
Bildquelle: Hauptzollamt Dresden