Frankfurt: Nach Krawallen Betretungsverbot auf dem Opernplatz

Frankfurt. Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat die ab dem kommenden Wochenende, 24. und 25. Juli 2020, in der beigefügten Allgemeinverfügung festgelegten Regelungen getroffen.

Diese sind geeignet und verhältnismäßig gegenüber den von dieser Beschränkung betroffenen Personen. Der Geltungsbereich des Aufenthaltsverbotes ist räumlich und zeitlich auf ein Minimum reduziert.

Die zuletzt entstandenen Konflikte entwickelten sich zu fortgeschrittener Stunde, daher wird der Aufenthalt auf dem Platz ab 1 Uhr nicht mehr möglich sein. Damit der Opernplatz sich bis zu diesem Zeitpunkt langsam leeren kann, wird um 00:00 Uhr der Zugang zum Opernplatz (siehe rotumrandeter Bereich der Karte) untersagt.

Anwesende Personen haben ausreichend Gelegenheit, sich vom Opernplatz zu entfernen.



Karte des laut Allgemeinverfügung zu räumenden Opernplatzes (Geltungsbereich im Plan rot umrandet) (Bild: © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Ordnungsamt)


Allgemeinverfügung für den Opernplatz

Gemäß § 31 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 14.01.2005 (GVBl. I, 2005 S. 14) in der derzeit gültigen Fassung ergeht zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwehr von Gefahren im öffentlichen Interesse nachfolgende

Für obengenannten Bereich ergeht in der Zeit vom 24.07.2020 bis zunächst zum 06.09.2020, jeweils in den Nächten Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag, folgende Verfügung:

  1. Ab 00:00 Uhr bis 00:59 Uhr wird das Betreten nicht mehr gestattet.
  2. Ab 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr gilt ein Aufenthaltsverbot. Alle dann noch auf dem Platz anwesenden Personen haben diesen unverzüglich zu verlassen.
  3. Ausgenommen von den Regelungen der Ziffern 1 bis 2 sind Personen mit Fahrzeugen, denen gem. § 35 StVO Sonderrechte (Rettungs- und Einsatzkräfte, Stadtreinigung u. ä.) eingeräumt werden.
  4. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 2 dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr an der Pforte des Ordnungsamtes, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main eingesehen werden.

 

Quelle: Stadt Frankfurt
Titelbild: Dmitrijs Kaminskis – shutterstock.com

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