Porrentruy JU: Drastische Corona-Massnahmen im städtischen Schwimmbad

Die Stadtverwaltung von Porrentruy ergreift im Vorgriff auf die Entwicklung der Situation in den kommenden Tagen und Wochen dringende Massnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Gesundheitssicherheit (Covid-19) im städtischen Schwimmbad.

Die Verantwortlichen des städtischen Schwimmbads, die örtliche Polizei und die kommunalen politischen Vertreter dieser beiden Gebiete haben sich heute gemeinsam und vordringlich auf folgende Massnahmen geeinigt, die ab dem 30. Juli 2020 und bis zum Ende der Saison gelten:

Nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen das städtische Schwimmbadgelände betreten; sie müssen dem vor dem Haupteingang eingerichteten Sicherheitsdienst einen Ausweis vorlegen.

Der Bezug von Abonnements für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen ist nicht mehr möglich.

Die Bademeister setzen die Richtlinien für die Benutzung des städtischen Schwimmbads aktiv durch; im Falle einer Verweigerung werden die betroffenen Personen dem Sicherheitsdienst gemeldet und ausserhalb des städtischen Schwimmbadgeländes eskortiert. Verbotsverfahren bleiben in schwerwiegenden Fällen vorbehalten.

Bei sehr starkem Verkehr und aus Sicherheitsgründen kann die Verwaltung des städtischen Schwimmbads den Zugang zum städtischen Schwimmbad vorübergehend sperren.

Das Personal des städtischen Schwimmbads wird im Falle von Hitze und/oder grossem Andrang verstärkt.

Das Sicherheitssystem wird durch die Anwesenheit von zusätzlichen Sicherheitsbeamten und/oder der städtischen Polizei verstärkt.

Das städtische Schwimmbad von Porrentruy empfängt die gesamte in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung, aber es muss die Gesundheitssicherheit und die öffentliche Ordnung gewährleisten, damit alle die Infrastruktur in Frieden und mit gegenseitigem Respekt nutzen können.

Die Stadtverwaltung misst der Sicherheit und dem Respekt im Becken, in der Umgebung und im gesamten städtischen Schwimmbadbereich höchste Bedeutung bei und hat sich in diesem Sinne heute für diese besondere Regelung entschieden. Sie haben den Gesundheitsdienst der Republik und des Kantons Jura sowie seine Pendants der Stadt Delémont informiert.

Quelle: Kantonspolizei Jura
Titelbild: SevenMaps / shutterstock

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