Kanton Bern: Feuerverbote im Berner Jura und am Jurasüdfuss

Im Berner Jura und am Jurasüdfuss gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

Im Berner Jura und am Jurasüdfuss ist die Waldbrandgefahr auf der Stufe 4 „gross“.

Deshalb haben die die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der Verwaltungskreise Berner Jura, Biel und Oberaargau beschlossen, für diese Regionen ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) zu erlassen. Feuerwerk darf nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Wald gezündet werden. Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Im Verwaltungskreis Oberaargau gilt das Feuerverbot nördlich der Aare für die Gemeinden Farnern, Rumisberg, Attiswil, Wiedlisbach, Oberbipp und Niederbipp. Im Verwaltungskreis Biel für die Gemeinden Ligerz, Twann-Tüscherz, Evilard, Biel/Bienne, Pieterlen und Lengnau.

In den übrigen Verwaltungskreisen ist die Waldbrandgefahr auf der Stufe 3 „erheblich“. Es gilt: Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist Vorsicht geboten.

Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben. Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Regierungsstatthalterämter während der Bürozeiten gerne zur Verfügung. Ausserhalb der Bürozeiten steht die Hotline Feuerverbot unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

Auskunft Deutsch: 031 635 23 53

Auskunft Französisch: 031 636 82 00

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Pavel Kukol – shutterstock.com

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