"Legal Highs": Eindringliche Warnung vor Genuss neuer psychoaktiver Stoffe

Mainz. Das bayerische Landeskriminalamt führt derzeit Ermittlungen gegen einen Online-Händler, der in großem Umfang sogenannte „Legal Highs“ anbietet.

In jüngster Vergangenheit konnten hierbei eine Reihe von Todesfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von derartigen Substanzen festgestellt werden.

Bei „Legal Highs“ handelt es sich um synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe, die im Internet häufig als Kräuter- oder Pulvermischung vermarktet werden. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit nach deren Konsum.

Es besteht permanent die Gefahr einer Überdosierung beziehungsweise Vergiftung für den Konsumenten. Nach dem Konsum von solchen Mischungen zeigten sich bisher insbesondere unerwünschte Reaktionen wie Kreislaufzusammenbrüche, Zittern, Herzrasen bis zum Herzinfarkt. In Einzelfällen ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses oder die Unterbringung in einer Psychiatrie erforderlich. Die Ärzte wissen meist nicht, welche Substanzen in diesen Mischungen enthalten sind. Aus diesem Grunde ist es aus ärztlicher Sicht auch sehr schwer entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Polizei warnt daher nochmals eindringlich vor dem Genuss dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen zum Teil unkalkulierbar sind. Sollten diese Substanzen auch noch dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen.

Sollten Sie „Legal Highs“ oder ähnliche Stoffe konsumiert haben, wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die solche Stoffe erworben oder eingenommen haben, verständigen Sie unverzüglich die Rettungsdienststelle.

 

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Bildquelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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